Antworten der Mitglieder des SPÖ-Bundesparteivorstands
Ich habe dem Vorschlag nicht zugestimmt, weil er das "Problem" mit der jetzigen Liste nicht bereinigt hätte. Mir ist es lieber, dass eine Lösung gefunden wird, die das grundsätzliche Dilemma behebt. Meinem Gerechtigkeitsempfinden nach hätten beim ersten Verstoß gegen das Statut reagiert werden müssen/sollen. So ist es schwer zu erklären, wieso etwas einmal gelten soll und das andere Mal nicht.
Der Bundesparteivorstand hat den Einsatz einer Arbeitsgruppe zur enstpr. Änderung des Parteistatuts beschlossen. Bezüglich der Nachrückung von Barbara Prammer hat sich der OÖ-LPV gemäß der Nationalratswahlordnung für den Nächsten auf der NRW-Liste ausgesprochen.Soviel ich weiß, wurde diese NRW-Liste ja auch vom OÖ-Lds.-Parteirat beschlossen.Nach der Wahl zu kritisieren, daß bei einem "Reisverschlußsystem" auf der Liste der/die Nächstgereihte in den Nationalrat nachrückt, heißt auch die Nationalratswahlordnung in Frage zu stellen.Selbstverständlich gilt - wo immer möglich - die Einhaltung unseres Statuts. Aber ich denke, daß nach wie vor die vom NR beschlossene Nationalratswahlordnung - ob es gefällt oder nicht - vor unserem Statut steht.
Ich kenne den Gen. Schopf genauso gut wie Sonja Ablinger und halte beide für sehr gute Abgeordnete.Zu diesem Zeitpunkt zu hinterfragen, ob der oder die KandidatIn gut genug für eine SPÖ-Liste ist wohl zu spät.Wenn es diesbezügliche Zweifel gegeben hätte, hätte der OÖ-LPV bzw. Landesparteirat wohl nicht diese Liste - in der gegebenen Reihung, mit diesen KandidatInnen, beschlossen.
Um in Zukunft diesbezügliche Diskussionen auszuschließen habe ich auch für den Vorschlag von Vors. BK Werner Faymann und Frauenvors. Heinisch-Hosek für die Einstzung einer entsprechenden Arbeitsgruppe gestimmt. Daher warte ich mit Interesse auf das Ergebnis dieser Arbeitsgruppe und werde aus den genannten Gründen dein Antrag auf Einsetzung eines Schiedsgerichtes ablehnen.
Die gültige Gesetzeslage, wonach beim Ausscheiden eines Mandatars der/die Nächstgereihte nachrückt, hat keine andere Entscheidung zugelassen. Im Prinzip war die Abstimmung im Bundesparteivorstand überflüssig, nachdem von der SPÖ OÖ mitgeteilt worden war, dass der Nächstgereihte, Gen. Walter Schopf, nicht bereit sei, auf das Mandat zu verzichten. Da der Landesparteivorstand der SPÖ OÖ Walter Schopf`s Entscheidung zuvor zustimmend zur Kenntnis genommen hatte, blieb dem Bundesparteivorstand keine andere Wahl.
Dies hat übrigens auch die SPÖ Bundesfrauenvorsitzende Gin. Gabi Heinisch Hosek so gesehen. Die Alternative wäre gewesen, Walter Schopf aus Klub und Partei auszuschließen und mit einer ganzen Landesorganisation in einen parteiinternen Konflikt zu geraten.
Ein klares Bekenntnis lege ich zur Frauenquote ab. In Kärnten haben wir bei der letzten Landtagswahl bereits das Reißverschlussprinzip auf den wählbaren Listenplätzen praktiziert und sind damit gut gefahren.
Für die Zukunft wünsche ich mir im SPÖ Statut ganz klare und verbindliche Vorgaben, wie gültige Gesetzeslage und festgelegte Frauenquote in Einklang zu bringen sind. Diesbezügliche Bemühungen werden von der SPÖ Kärnten und mir als ihr Landesparteivorsitzender vollinhaltlich unterstützt.
Zu Deiner Nachfrage in Bezug auf die Mandatsnachbesetzung nach der verstorbenen Gin. Prammer möchte ich festhalten, dass gültiges Wahlgesetz und Wahlrecht durch statutarische Bestimmungen leider nicht überrollt werden kann. Selbst die SPÖ-Bundesfrauenvorsitzende Gabi Heinisch Hosek hat diesen Umstand akzeptiert und letztlich im Bundesparteivorstand die Nachbesetzung des auf der oberösterreichischen Nationalratsliste nächstgereihten Genossen mitgetragen. Wenn es zukünftig eine statutarische Verbindlichkeit gibt, das entsprechende Quoten bei eingereichten Listen einzuhalten sind, wird diese Frage hoffentlich positiv erledigt sein.
Ich selbst als Bezirksvorsitzender der SPÖ-BO-Villach habe schon über mehrere Perioden dafür Sorge getragen, dass vor allem auf den wählbaren Listenplätzen verbindlich das Reißverschlussprinzip bspw. bei der Landtagslistenerstellung eingehalten wurde. Damit wäre auch in Zukunft sichergestellt, dass die im Statut festgelegte Frauenquote jedenfalls deutlich mehr als eingehalten wird und dadurch auch bei Nachbesetzungen, wenn ein Mann aus seinem Mandat ausscheidet eine Frau nachrückt und umgekehrt wenn eine Frau ausscheidet ein Mann nachrückt, ganz ohne die jetzt geführte Diskussion erfolgen würde.
Dass ein Listennächstgereihter wie im aktuellen Fall, der wie ich annehme ebenso engagiert wahlgekämpft und sich für ein erfolgreiches Abschneiden bei der NR-Wahl 2013 eingesetzt hat, jetzt auf sein Mandat verzichtet ist zwar in Bezug auf die die Forderung nach Erfüllung der Frauenquote legitim, aber durch die gültigen gesetzlichen Grundlagen nicht umsetzbar.
Ich hoffe, dass alle die für Listenerstellung mit verantwortlich sind, diese Verantwortung auch wahrnehmen, um uns derartige Diskussionen in Zukunft zu ersparen bzw. entsprechende Sanktionsmöglichkeiten (Korrekturen) der übergeordneten Gremien, bis hin zu den Bundesparteigremien bei Nichteinhaltung in Kauf nehmen müssen.
War leider beim letzten BPV nicht dabei. Über die Sinnhaftigkeit eines Schiedsgerichts in dieser Frage habe ich noch nicht nach gedacht.
Ich danke Dir recht herzlich für Dein Mail und dein Engagement in dieser Sache und antworte Dir gerne auf Deine Fragen:
„Daher würden mich Deine Gründe interessieren, warum Du der vorgeschlagenen Nachrückung eines Mannes auf das Mandat zugestimmt hast. Fandest Du den Vorschlag gut, warst Du dir unsicher mit dem Statut, gab es ganz andere Gründe?“
An der letzten Sitzung des Bundesparteivorstandes konnte ich nicht teilnehmen, da ich in Berlin war. Daher habe ich dem Vorschlag der SPÖ OÖ weder zugestimmt noch diesen abgelehnt. Aber natürlich habe ich eine Meinung zu dieser Thematik: Es ist unverzichtbar, dass die SPÖ in allen Bereichen ihre eigene Quotenregelung erfüllt. Sonst sind wir in Gleichstellungsfragen generell nicht mehr glaubwürdig. Daher brauchen wir zum einen klare(re) Regelungen – besonders was den bei Durchsetzung der Quote immer wieder notwendig werdenden Mandatsverzicht allenfalls vorgereihter Männer betrifft, zum anderen dürfen wir aber vor allem nicht damit aufhören, bewusstseinsbildende Maßnahmen zu setzen. Denn die Regelung, die nicht irgendwie ausgehebelt wird, wenn man denn lieber ein anderes Ergebnis erreichen möchte, die wurde noch nicht erfunden.
Das heißt, Gleichstellung muss in der SPÖ auch wirklich gewollt werden – von allen! Solange die Gleichstellungsfrage jedoch ein klassisches Frauenthema bleibt, werden wir auf der Stelle treten. Es gibt zwar Männer, die sich in dieser Frage engagieren, aber es sind noch viel zu wenige. Daher müssen wir alles daransetzen, die Männer ins Boot zu holen. Wenn die Gleichstellung zwischen Mann und Frau ein Anliegen ist, dass beide Geschlechter konsequent verfolgen, wird die Quote alleine durch dieses Selbstverständnis erfüllt werden. Noch sind wir davon allerdings sowohl gesellschaftlich als auch offensichtlich innerparteilich weit davon entfernt.
„Wirst du dem Antrag auf Einsetzung des Schiedsgerichts zustimmen?“
Ich kenne den genauen Wortlaut des Antrages noch nicht. Dass es einen solchen gibt, habe ich bisher nur den Medien entnommen. Prinzipiell ist das Schiedsgericht ja dazu da, um innerparteiliche Streitigkeiten zu klären und auch einen eventuellen Bruch des Statutes zu überprüfen. Sollte der Antrag also darauf abzielen, spricht nichts gegen eine Unterstützung im nächsten Bundesparteivorstand.
Krankheitsbdingt war ich nicht bei dieser Sitzung anwesend. Der Kern des Problems liegt meiner Meinung nach bei den Listenerstellungen in den Ländern und in den Köpfen vieler männlichen Genossen.
Ich bedaure sehr, dass nicht eine Frau auf das Mandat nachgerückt ist. Allerdings kann ein Parteistatut nicht über der gesetzlichen Wahlordnung stehen. Jetzt geht es darum, eine Lösung für die Problematik zu finden. Die Einsetzung eines Schiedsgerichts ist meiner Ansicht nach nicht der Weg, um das zu erreichen.
Ich erwarte mir von der Arbeitsgruppe, die zur Frauenquote eingerichtet wurde, eine tragfähige Reform. Ziel muss sein, dass auf den Landeslisten und in den Regionalwahlkreisen mehr Frauen zum Zug kommen.
Vermutlich ist es nicht nötig, meine Haltung zur Frauenquote in unserer Bewegung näher zur erörtern; war ich doch eine der Betreiberinnen und daher absoluten Befürworterinnen deren Einführung - und ich bin es mit derselben Überzeugung noch. Dass ich, als Vorsitzende der Wiener SPÖ-Frauen, die Quote nicht nur vertrete sondern auch durchsetze, ist an der Anzahl der Wiener Mandatarinnen und weiblichen Stadtregierungsmitgliedern klar zu erkennen: Frauenanteil bei den Wiener Nationalratsabgeordneten: 46 %, im Wiener Gemeinderat: 45 %, bei den BezirksvorsteherInnen: 47 % und in der Wiener Landesregierung: 50 % (Quotenbericht für Wien, Stichtag: 31. 12. 2013)
Auch in Wien war und ist die Umsetzung der Frauenquote nicht immer konfliktfrei – frei nach Johanna Dohnal: „… jede Frau in einem Mandat mehr, ist ein Mann weniger …“ – und ich scheue diese Auseinandersetzung auch nicht. Konflikte auszutragen, die den Interessen der Frauen dienen, ziehe ich allerdings Auseinandersetzungen ohne Erfolgschancen vor.
Genau das begründet mein Abstimmungsverhalten im Bundesparteivorstand: Das Reißverschlußsystem, dem immanent ist, dass auf eine Frau immer ein Mann folgt, beißt sich mit der „Nachfolgeregelung“. Moralische Appelle an Männer, sich aus Mandaten zurück zu ziehen, sind meiner Erfahrung nach wenig Erfolg versprechend, wenn entsprechende strategische Entscheidungen nicht bereits im Vorfeld getroffen wurden – eine Kritik, die ich übrigens auch deutlich geäußert habe. Quotenregelung kann für mich nur heißen: Listen, auf denen nicht ein entsprechender Frauenanteil gegeben ist, sind schlicht und einfach am Parteitag nicht zu beschließen bzw. dürfen überhaupt nicht vorgelegt werden. Damit erübrigen sich komplizierte und – wie man/frau sieht – schwer durchsetzbare „Reparaturbestimmungen“, die im Nachhinein die nicht erfüllte Quote verbessern sollen.
Das enthebt die Gesamtpartei – die Gleichbehandlung von Frauen und Männern ist konstitutives Element ernsthafter sozialdemokratischer Politik, geht es doch um Gleichstellung für alle – nicht der Verantwortung, sich rechtzeitig um Frauenförderung und strategische Positionierung von Kandidatinnen zu kümmern und wird uns in der Frauenorganisation die Auseinandersetzung im Einzelfall nicht ersparen. Eine Regelung im Statut, die eindeutig festlegt, dass Listen nur, wenn sie die Quote erfüllen, beschlossen werden dürfen, ist meiner Meinung nach unabdingbar notwendig.
Ich konnte aufgrund der bervorstehenden Landtagswahlen in Vorarlberg an dem von dir angesprochenen Parteivorstand nicht teilnehmen und hab daher auch nicht abgestimmt.
Bezüglich Antrag Schiedsgericht: das werde ich gerne nach der Diskussion im nächsten Parteivorstand entscheiden.
Aus Vorarlberger Sicht kann ich dir berichten, dass wir bei der Listenerstellung auf die Quote sehr genau geachtet haben, auf den ersten 10 Plätzen finden sich 5 Frauen, der Reisverschluss wurde einmal sogar zu Gunsten der Frauen unterbrochen. Aktuelle Situtation, 3 Landtagsabgeordnete / 2 Frauen.
Ich konnte leider nicht zum Bundesparteivorstand fahren, hätte aber dagegen gestimmt. Ich habe das auch öffentlich im Radio-Vorarlberg Interview gesagt. So etwas darf nicht mehr vorkommen und ist sicher nicht im Sinn unserer lieben Barbara, um die wir alle trauern.
In diesem Zusammenhang gilt es festzuhalten, dass die SPÖ ihre Listen für Wahlen nach dem Reißverschlusssystem aufbaut. Frauen und Männer wechseln sich auf unseren Listen ab, wodurch ein möglichst ausgewogenes Geschlechterverhältnis im Nationalrat erzielt werden soll. Wird ein Mandat frei, sieht das Bundesgesetz über die Wahl des Nationalrats vor, dass frei gewordene Mandate mit den Nächstgereihten auf der Liste nachbesetzt werden. Das kann, wie in diesem Fall, dazu führen, dass auf eine Frau ein Mann folgt und sich der daraus resultierende Frauenanteil im Nationalrat nicht mit den Vorgaben unseres Parteistatuts deckt.
Der Parteivorstand hat aus diesem Grund eine Statuten-Arbeitsgruppe beschlossen, die sich mit der Diskrepanz zwischen Parteistatut und Nationalratswahlordnung hinsichtlich der Erfüllung der Frauenquote auseinandersetzen wird. Ziel ist es, bis zum Parteitag kommenden November eine rechtlich einwandfreie Lösung zu finden, mit der die Frauenquote auf jeden Fall über die KandidatInnenlisten erfüllt werden kann. Künftig soll es, gemäß Parteivorstands-Beschluss, auch Sanktionen für die jeweiligen Parteiebenen geben, die sich nicht an die Regeln halten.
Elisabeth Grossmann ließ von ihrer Mitarbeiterin ein Schreiben weiterleiten, das sie an ihren Landesfrauenvorstand geschickt hat. Dort argumentiert sie, dass der entscheidende Punkt die Listenerstellung und nicht nachträgliche Korrekturen sind. Darüber hinaus schildert sie neue Maßnahmen für die SPÖ Steiermark, um dort die gleiche Repräsentanz von Frauen und Männern zu gewährleisten, das unter anderem die Anpassung des Landesstatuts an die Quotenregelung des Bundes.
Bundes-Frauengeschäftsführerin Andrea Brunner hat im Namen von Gabriele Heinisch-Hosek geantwortet:
In der Zwischenzeit hat sich ja schon vieles getan – das Schiedsgericht wurde durch den Bundesparteivorstand einstimmig unter dem Vorsitz von Hannes Jarolim eingesetzt und als Vertreterinnen des Bundesparteivorstands wurden Gabi Binder-Maier und Ruth Becher beschlossen. Beide Bundesparteivorstands-Mitglieder im Schiedsgericht sind aktive Genossinnen und Funktionärinnen der SPÖ-Frauen (Gabi Binder-Maier war bis heuer noch niederösterreichische Landesfrauenvorsitzende).
Außerdem haben wir in der Zwischenzeit ja den Statutenänderungsantrag präsentiert, der einstimmig im Bundesfrauenvorstand und einhellig (eine Gegenstimme) im Bundesparteivorstand präsentiert wurde. Dabei ist es für uns besonders wichtig, dass wir künftig in unserer Partei die 40-Prozent Quote bei allen Mandaten und Gremien einhalten, indem wir unser Statut verschärfen.
Die wichtigsten Punkte aus dem Entwurf für den neuen Paragraphen 16 des Bundesparteistatuts:
• Übergeordnete Ebene wird nicht statuten-/quotenkonforme Liste nicht akzeptieren
Haben wir in den Absätzen 9, 10, und 11 verwirklicht; Absatz (9) besagt, dass nicht statutenkonforme Listen ungültig sind; Absatz (10) besagt, dass der Landesparteivorstand die Listen noch vor dem Beschluss durch Landesparteirat an BPV übermitteln muss, der die statutenkonforme Zusammenstellung prüft -> wenn nicht statutenkonform, dann kann Absatz (11) das Land noch einmal korrigieren; Wenn das Land das nicht erledigt, dann muss der BPV eine statutenkonforme Landesparteiliste erstellen (dh. die Liste korrigieren)
• Ausgleich soll nicht nur über die oberste Ebene erfolgen – alle Ebenen sind verantwortlich für Einhaltung der Quote; Absatz (7) sieht vor, dass die Landeslisten so zu erstellen sind, dass unter Berücksichtigung der auf die SPÖ entfallende Mandatsanzahl aus dem jeweiligen Bundesland in der nächsten GB nicht weniger als 40% Frauen und 40% Männer Mandate haben. Und der Absatz (8) besagt, dass „die zeitgerechte Befassung über die Zusammensetzung und Reihung aller KandidatInnen im Gesamtüberblick ALLER Listen der jeweiligen Landesparteiorganisation“ anzuschauen ist. Das heißt, dass für die Berechnung der 40% Mandate aus dem jeweiligen Bundesland natürlich die Regionalwahlkreislisten vorzulegen sind. Nur wenn die Landesliste in Übereinstimmung mit den unteren Listen „nicht weniger als 40% weibliche und nicht weniger als 40% männliche Abgeordnete vertreten“ hat, ist die Landesliste damit gültig.
• Sinngemäße Umsetzung des Statuts für Landtagswahlen muss in Landesstatuten die Abweichung vom Reißverschluss zugunsten von mehr Frauen ermöglichen
Gilt sinngemäß für Landtagswahlen, in Landesstatuten kann aber vom Reißverschluss abgegangen werden, wenn das dazu dient, dass mindestens 40% Frauen im Landtag vertreten sind. Das muss aber dezitiert im Landesstatut so geregelt sein, sonst gilt weiterhin der Bundespassus!
• für Gemeinderatswahlen gilt das Statut auch sinngemäß – Absatz (13); für Gemeinderatswahlen haben wir als Wahrerinnen der Listen die jeweilige Kontrollkommission vorgesehen
• Fortschrittsbericht Frauenförderung wird verschärft
Bisher musste nur ein Fortschrittsbericht gelegt werden, wenn die Quote nicht eingehalten wurde, jetzt soll er immer zu legen sein. Darüber hinaus legt nun das Statut fest, dass in diesem Bericht auch alle dazu geplanten Vorhaben (u.a. Parteigremien und Gebietskörperschaften) der nächsten Funktionsperiode des jeweiligen Vorstands zu enthalten hat.
Darüber hinaus bringen wir noch 2 weitere Anträge ein, die gemeinsam mit dem Statutenantrag ihre Wirkung entfalten sollen. Einen Antrag, der besagt, dass wir uns für eine gesetzliche Regelung für eine Quote in der Politik einsetzen, die dem Grundsatz der Geschlechterdemokratie Rechnung trägt.
Und einen Antrag, der besagt, dass wir uns als SPÖ mehr um aktive Personalentwicklung mit einem Frauenschwerpunkt kümmern müssen.
Mit der Kombination dieser drei Maßnahmen werden wir künftig sicherstellen, dass Frauen innerhalb und außerhalb unserer Partei in allen Bereichen politisch teilhaben.
1) Hätte Walter Schopf nach dem tragischen Tod von Barbara, das Mandat ganz einfach angenommen, dann gäbe es womöglich keine Diskussion und wahrscheinlich auch kein Unbehagen in unserer SPÖ-Familie.
a. Es stand ihm nach der NR-Wahlordnung zu.
b. Er wurde auf diesem wählbaren Listenplatz nach dem Reißverschlussprinzip (wegen der Frauenquote an zweiter Stelle nach Barbara) von den zuständigen Parteigremien nach Parteistatut bestätigt.
c. Er hat trotzdem die Entscheidung über das „Nachrücken“ dem Landesparteivorstand OÖ überlassen und sich diesem Entscheid bedingungslos unterworfen.
d. Der OÖ Landesparteivorstand hat nach eingehender Diskussion demokratisch mit überwältigender Mehrheit für Walter Schopf gestimmt.
Nach ebenfalls eingehender Diskussion im Bundesparteipräsidium und Vorstand gab es für mich keinen ausreichenden Grund nicht für den Vorschlag der OÖ Landesorganisation zu stimmen.
2) Ungeachtet dessen ist die Situation für die SPÖ meiner Meinung nach in hohem Maße unbefriedigend, weil:
a. Die Optik der scheinbaren „Prinzipienuntreue und Statutenwidrigkeit“ gegen die Zielsetzungen der SPÖ Frauenquote steht.
b. Jede Quote in der Praxis manchmal schwer und in einigen Organisationsbereichen gar nicht erfüllbar ist (gewollt und ungewollt).
c. Damit ist ein Scheitern an unseren eigenen Zielsetzungen und Grundsätzen schon teilweise vorprogrammiert , weil bereits bei der Listenerstellung in den Bezirken zu wenig Frauen berücksichtigt und/oder nicht auf den ersten Platz gereiht werden (können?).
d. Eine noch so gut gemeinte „Überbestimmung“ durch NR-Wahlordnung versus SP- Statut mit Quotenregelung-Reißverschlussprinzip-Nachrückungsbestimmungen und Entscheidungsregelungen bei Streitigkeiten, usw. in Einzelfällen immer zum Problem führt und nicht zur Lösung des Selben.
e. Daher ist für mich die Frage noch unbeantwortet was und worüber - auf welchen Antrag - ein Schiedsgericht überhaupt entscheiden soll und welche Entscheidungen es überhaupt gem. seiner Befugnisse nach § 73 des Organisationsstatutes aussprechen kann!?
Ich werde daher meine Entscheidung über die Einsetzung eines Schiedsgerichtes von der Abwägung aller „Für und Wider“ und der dazu geführten Diskussion im Präsidium und Parteivorstand abhängig machen.
Eine befriedigende Lösung ist auch von einem Schiedsgericht nicht leistbar, sondern nur wenn alle SPÖ Organisationsbereiche mindestens 40 % Frauen freiwillig und selbstverständlich erfüllen wollen und können. Dieser „Kulturwandel des freiwilligen Machtverzichtes der Männer“ ist auch durch „Statuten“ nicht „erzwingbar“,- trotzdem werden wir eine Lösung finden müssen!
Danke für Dein nachstehendes Mail. Zunächst möchte ich vorausschicken, dass ich nicht am fraglichen Bundesparteivorstand teilgenommen habe, da ich nicht in Wien gewesen bin und daher auch keine Stimme abgegeben habe.
Für mich persönlich geht es jetzt nicht um die Frage, ob ein Schiedsgericht eingesetzt werden soll. Wir sollten in unserer Bewegung künftig ausschließlich solche Listen akzeptieren, die eine klare Quote erfüllen. Auf eine Frau muss jedenfalls immer eine Frau nachrücken und Frauen müssen bei den Listenerstellungen bevorzugt werden, solange die Quote nicht erfüllt ist.
Als Vorsitzender der SPÖ-Bezirksorganisation Meidling habe ich übrigens schon vor Jahren ein Reißverschlusssystem eingeführt, demnach eine Frau einer Frau und ein Mann einem Mann folgt.