Raum D / quartier21 Stand 12-06-2008 | Quartier für Digitale Kultur c/o *.mqw Museumsplatz 1 1070 Wien Voice- und Faxbox: 0820-949494-11100 Web: www.qdk.at eMail: qdk@wien.net |
| Asifa Austria |
Herrn / Frau / Firma / Verein
Dauer der Bereitstellung
Durch die Übermittlung (als signiertes PDF an qdk@wien.net, oder als Fax 0820-949494-11100) dieses "users contract" und der Hinterlegung der Kaution erhält das oben genannte Mitglied für die im Programmkalender des QDK eingetragenen - und durch die Geschäftsführung bestätigten - Termine das jeweilige Nutzungsrecht.
Umfang der Bereitstellung
Raum D / quartier21 ist als ein
Veranstaltungsraum (132 m2, siehe qdk.blogsome.com/downloads) für Vorträge, Diskussionen, Pressekonferenzen, Filmscreenings und
Workshops ausgelegt. Ausgestattet ist er mit
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Der Raum ist nach dem Veranstaltungsabbau umgehend in den gleichen Zustand rückzuführen, in dem er übergeben wurde. Der Gebrauch der Einrichtungen wurden dem/der VeanstalterIn erläutert. Grundsätzlich dürfen Veränderungen an der Substanz der Gebäude sowie an der Standardeinrichtung nicht ohne schriftlicher Vereinbarung mit dem QDK durchgeführt werden.
Über der gesamten Electric Avenue wohnen lärmempfindliche Privatmieter. Aufgrund der rechtlichen Situation sind daher im Raum D / quartier21 Livemusik, Parties oder Performances nicht möglich. Zur Tonverstärkung darf ausnahmslos nur die im Raum D / quartier 21 installierte Tonanlage verwendet werden. Diese ist mit einem Limiter in der max. Lautstärke geregelt.
Notizen zur Raumübergabe
Für die inhaltliche Programmierung, Verrechnung und Zeitplanung von Veranstaltungen im Raum D / quartier21 ist allein der Verein QDK im Rahmen einer zwischen ihm und der MQ E+B getroffenen Vereinbarung zuständig. Sie erfolgt über den QDK-internen Terminkalender und bedarf der Bestätigung durch die Geschäftsführung zu ihrer Gültigkeit.
Auf allen Drucksachen ist das quartier21-Logo, sowie das Logo des QDK zu verwenden (Downloads unter www.qdk.at). Sollte die Ortsbezeichnung auf eigenen Printsorten, Aussendungen und Websites unvollständig wiedergegeben werden oder die Logos nicht abgedruckt werden, so wird eine Pönale von EUR 200,- in Rechnung gestellt.
Aufsicht
| Stefan Stratil 0699 11 50 13 65 |
Haftung
Der/die VeranstalterIn haftet gegenüber dem QDK für alle Schäden, die im Zuge der Veranstaltung entstanden sind und hält das QDK hinsichtlich sämtlicher Schäden schad- und klaglos. Der/die VeranstalterIn kommt im vereinbarten Zeitraum die Aufsichtspflicht in versicherungstechnischer Hinsicht zu. Dies betrifft vor allem die Sorgfaltspflicht zu Vermeidung von Schäden an Personen und Dingen, im Zuge der Nutzung des Raumes D / quartier21 bzw. der WC-Anlagen. Der Verein Quartier für Digitale Kultur geht dabei auch ohne expliziete vorherige Raumübergabe davon aus, dass alle Einrichtungsgegenstände sowie der Raum (incl. WC) selbst im ordnungsgemäßen Zustand ist. Der/die VerantalterIn hat also vor Nutzungsbeginn etwaige vorgefundenen Beschädigungen mittels Foto (mit Zeitstempel, zu senden an qdk@wien.net) zu dokumentieren, um diesbezüglichen Schadensersatz für sich abzuwenden.
Jede/r VeranstalterIn hinterlegt vorab eine Kaution in Höhe von 200 Euro (in bar oder als Überweisung auf das unten genannte Konto). Regelmäßige VeranstalterInnen werden gebeten, diese Kaution einmalig zu hinterlegen. Bei auftretenden Schäden oder Hinterlassung von Müll wird die Kaution in entsprechender Höhe einbehalten.
Veranstaltungen nach 22:00 gelten als private Veranstaltungen und wir weisen darauf hin, dass polizeiliche Anzeigen bzw. Mieterbeschwerden direkt über den/die Veranstalter/in abgewickelt werden. Der/die Veranstalter/in hat der gesetzlichen Anmeldepflicht (siehe Wiener Veranstaltungsgesetz – Information: MA36, Herr Mag. Oberbauer, Tel: 4000-84786) und aller gesetzlichen Abgaben (wie AKM usw.) selbstständig nachzukommen.
Bei fahrlässigem Auslösen eines Brandalarms werden die anfallenden erheblichen Kosten dem/der zuständigen VeranstalterIn verrechnet.
Die öffentlichen Flächen werden täglich morgens von der MQ E+B grundgereinigt. Der Barbereich ist von dem/der VeranstalterIn sauber zu halten. Es ist zu beachten, dass der Asphaltboden weich und empfindlich ist. Der Einsatz von Lösungsmitteln, wie z. B. Benzin, Öl oder Paketklebeband zerstört ihn. Es darf auf keinen Fall in den Boden gebohrt oder genagelt werden, da sich darunter die Bodenheizung befindet. Die Not- (blau markierte Deckenlampen) und Fluchtwegsbeleuchtung darf nicht verändert werden, Kabelwege gehören gesichert. Eventuell notwendige Sonderreinigungen (wie z. B. der WC Anlagen oder Bar) werden dem/der VeranstalterIn verrechnet.
Kaution
Der Abschluss einer separaten privaten Veranstaltungsversicherung wird empfohlen. Handliche technische Geräte wie Beamer, Handys, Laptops usw. sind stark diebstahlgefährdet! Vorsicht Brandmeldeanlage, also in der Halle nicht flexen, kein Einsatz von Kunstnebel usw. Räume aufgrund der Diebstahlshäufigkeit niemals unbeaufsichtigt oder unversperrt hinterlassen. Fenster immer schließen.
| Stefan Stratil 3.8.2009 18:00 |
VeranstalterIn vertreten durch: Name // Datum, Uhrzeit // Unterschrift