gemeinsam mit     
 
Raum D / quartier21
 Stand 12-06-2008
Quartier für Digitale Kultur
c/o *.mqw Museumsplatz 1
1070 Wien

Voice- und Faxbox: 0820-949494-11100
Web: www.qdk.at
eMail: qdk@wien.net
Nutzungsvereinbarung für QDK-Mitglieder

Der Raum D / quartier21 gehört zur autonomen Institution „quartier21" und wird vom
Verein Quartier für Digitale Kultur betrieben. In diesen Betrieb gehen ehrenamtliche Arbeit, private Betriebsmittel und die freundliche Verfügbarmachung der Räume durch die MuseumsQuartier E+B GmbH ein. Diesem Aufwand Rechnung tragend, bitten wir um die genaue  Einhaltung der Nutzungsvereinbarung, die Verwendung der korrekten Ortsbezeichnung und die Verwendung der Logos (quartier21 sowie QDK, Downloads unter www.qdk.at) wird daher großen Wert gelegt.

Der Verein Quartier für Digitale Kultur
überläßt den Raum D / quartier21 zur eigenverantwortlichen Nutzung, an das Mitglied ...

Asifa Austria

Herrn / Frau / Firma / Verein

 

... wobei folgende Rahmenbedingungen als hiermit vereinbart gelten:

Dauer der Bereitstellung


Durch die Übermittlung (als signiertes PDF an qdk@wien.net, oder als Fax 0820-949494-11100) dieses "users contract" und der Hinterlegung der Kaution erhält das oben genannte Mitglied für die im Programmkalender des QDK eingetragenen - und durch die Geschäftsführung bestätigten - Termine das jeweilige Nutzungsrecht.



Umfang der Bereitstellung


Raum D / quartier21 ist als ein Veranstaltungsraum (132 m2, siehe qdk.blogsome.com/downloads) für Vorträge, Diskussionen, Pressekonferenzen, Filmscreenings und Workshops ausgelegt. Ausgestattet ist er mit


  • fix montiertem Beamer

  • Beschallungsanlage (3xMIC, 1xDVD/CD, div. Kabeln)

  • Bar mit Kühlschrank

  • 6 Multifunktionstischen

  • 52 Stühlen + zusätzlicher Reservebestuhlung von ca. 20 Stk

  • Lichtinstallation

  • Lagerbereich

  • zwei Projektionsflächen

  • WC-Anlagen


Der Raum ist nach dem Veranstaltungsabbau umgehend in den gleichen Zustand rückzuführen, in dem er übergeben wurde. Der Gebrauch der Einrichtungen wurden dem/der VeanstalterIn erläutert. Grundsätzlich dürfen Veränderungen an der Substanz der Gebäude sowie an der Standardeinrichtung nicht ohne schriftlicher Vereinbarung mit dem QDK durchgeführt werden.

Über der gesamten Electric Avenue wohnen lärmempfindliche Privatmieter. Aufgrund der rechtlichen Situation sind daher im Raum D / quartier21 Livemusik, Parties oder Performances nicht möglich. Zur Tonverstärkung darf ausnahmslos nur die im Raum D / quartier 21 installierte Tonanlage verwendet werden. Diese ist mit einem Limiter in der max. Lautstärke geregelt.

    



Notizen zur Raumübergabe



Programmkoordination und Sponsornennung 


Für die inhaltliche Programmierung, Verrechnung und Zeitplanung von Veranstaltungen im Raum D / quartier21 ist allein der Verein QDK im Rahmen einer zwischen ihm und der MQ E+B getroffenen Vereinbarung zuständig. Sie erfolgt über den QDK-internen Terminkalender und bedarf der Bestätigung durch die Geschäftsführung zu ihrer Gültigkeit.


Zur Verwendung in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit gelten folgende Schreibweisen:


Auf allen Drucksachen ist das quartier21-Logo, sowie das Logo des QDK zu verwenden (Downloads unter www.qdk.at). Sollte die Ortsbezeichnung auf eigenen Printsorten, Aussendungen und Websites unvollständig wiedergegeben werden oder die Logos nicht abgedruckt werden, so wird eine Pönale von EUR 200,- in Rechnung gestellt.


Aufsicht


Der/die VeranstalterIn benennt hiermit gegenüber dem Verein QDK sowie der MuseumsQuartier E+B eine Aufsichtsperson, die während Auf- und Abbau sowie Veranstaltung die hier getroffenen Vereinbarungen auf ihre Umsetzung hin gewährleistet, sowie für Dritte (inbesondere Privatmieter, Polizei, AKM) als zentrale Ansprechperson vor Ort fungiert. Die Daten dieser Person werden an beteiligte Dritte weitergegeben.

Stefan Stratil 0699 11 50 13 65
Name, Mobiltelefonnummer



Haftung


Der/die VeranstalterIn haftet gegenüber dem QDK für alle Schäden, die im Zuge der Veranstaltung entstanden sind und hält das QDK hinsichtlich sämtlicher Schäden schad- und klaglos. Der/die VeranstalterIn kommt im vereinbarten Zeitraum die Aufsichtspflicht in versicherungstechnischer Hinsicht zu. Dies betrifft vor allem die Sorgfaltspflicht zu Vermeidung von Schäden an Personen und Dingen, im Zuge der Nutzung des Raumes D / quartier21 bzw. der WC-Anlagen. Der Verein Quartier für Digitale Kultur geht dabei auch ohne expliziete vorherige Raumübergabe davon aus, dass alle Einrichtungsgegenstände sowie der Raum (incl. WC) selbst im ordnungsgemäßen Zustand ist. Der/die VerantalterIn hat also vor Nutzungsbeginn etwaige vorgefundenen Beschädigungen mittels Foto (mit Zeitstempel, zu senden an qdk@wien.net) zu dokumentieren, um diesbezüglichen Schadensersatz für sich abzuwenden.


Jede/r VeranstalterIn hinterlegt vorab eine Kaution in Höhe von 200 Euro (in bar oder als Überweisung auf das unten genannte Konto). Regelmäßige VeranstalterInnen werden gebeten, diese Kaution einmalig zu hinterlegen. Bei auftretenden Schäden oder Hinterlassung von Müll wird die Kaution in entsprechender Höhe einbehalten.


Veranstaltungen nach 22:00 gelten als private Veranstaltungen und wir weisen darauf hin, dass polizeiliche Anzeigen bzw. Mieterbeschwerden direkt über den/die Veranstalter/in abgewickelt werden. Der/die Veranstalter/in hat der gesetzlichen Anmeldepflicht (siehe Wiener Veranstaltungsgesetz – Information: MA36, Herr Mag. Oberbauer, Tel: 4000-84786) und aller gesetzlichen Abgaben (wie AKM usw.) selbstständig nachzukommen.


Bei fahrlässigem Auslösen eines Brandalarms werden die anfallenden erheblichen Kosten dem/der zuständigen VeranstalterIn verrechnet.


Reinigung


Die öffentlichen Flächen werden täglich morgens von der MQ E+B grundgereinigt. Der Barbereich ist von dem/der VeranstalterIn sauber zu halten. Es ist zu beachten, dass der Asphaltboden weich und empfindlich ist. Der Einsatz von Lösungsmitteln, wie z. B. Benzin, Öl oder Paketklebeband zerstört ihn. Es darf auf keinen Fall in den Boden gebohrt oder genagelt werden, da sich darunter die Bodenheizung befindet. Die Not- (blau markierte Deckenlampen) und Fluchtwegsbeleuchtung darf nicht verändert werden, Kabelwege gehören gesichert. Eventuell notwendige Sonderreinigungen (wie z. B. der WC Anlagen oder Bar) werden dem/der VeranstalterIn verrechnet.


Kaution


Jede/r VeranstalterIn hinterlegt vorab eine Kaution in Höhe von 200 Euro (Konto: BAWAG, BLZ: 14000, KtoNr: 03910827374,  lautend auf: Quartier für Digitale Kultur). Regelmäßige VeranstalterInnen werden gebeten, diese Kaution einmalig zu hinterlegen. Bei auftretenden Schäden oder Hinterlassung von Müll wird die Kaution in entsprechender Höhe einbehalten.

Empfehlungen

Der Abschluss einer separaten privaten Veranstaltungsversicherung wird empfohlen. Handliche technische Geräte wie Beamer, Handys, Laptops usw. sind stark diebstahlgefährdet! Vorsicht Brandmeldeanlage, also in der Halle nicht flexen, kein Einsatz von Kunstnebel usw. Räume aufgrund der Diebstahlshäufigkeit niemals unbeaufsichtigt oder unversperrt hinterlassen. Fenster immer schließen.


Bestätigung

Für Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben ist der/die VeranstalterIn verantwortlich.

Stefan Stratil 3.8.2009 18:00

VeranstalterIn vertreten durch: Name // Datum, Uhrzeit // Unterschrift