Marktgemeindeamt
Steinberg-Dörfl
Niederschrift
über die am Mittwoch, den 18. Februar 2009, um 19.00 Uhr im Gemeindeamt Steinberg-Dörfl abgehaltene Sitzung des Gemeinderates.
Anwesende: Bürgermeisterin Klaudia Friedl, Vizebürgermeister Josef Krutzler, Hans Peuker, Manfred Schmidt, Mag. Liane Lipovits, Thomas Kientzl, Mag. Andrea Schlaffer, Ing. Martin Wolf, Josef Aumühlner, Rene Baumgartner, Ing. Karl Waldherr, Thomas Hafner, Peter Leidl, Kurt Putz, Wolfgang Heißinger, Viktor Emmer
Abwesende: Martin Faymann, Mag. Johann Wanovits, Johann Neubauer (alle entschuldigt)
Schriftführer: Amtsleiter Dl Jürgen Hatz
Die Vorsitzende, Bürgermeisterin Klaudia Friedl, begrüßt die anwesenden Gemeinderatsmitglieder, stellt die gesetzmäßige Einberufung und Beschlussfähigkeit fest und eröffnet die Sitzung.
Nachdem keine Anfragen gemäß §8 der Geschäftsordnung gestellt werden, wird hernach durch die Vorsitzende die Frage gestellt, ob jemand gegen die Verhandlungsniederschrift der letzten Sitzung Einwendungen erheben will. Vizebürgermeister Josef Krutzler teilt mit, dass er die Verhandlungsniederschrift nicht erhalten hat und daher keine Aussagen diesbezüglich treffen kann. Amtsleiter DI Jürgen Hatz erwidert, dass die Niederschrift per Boten zugestellt und in den Briefkasten eingeworfen worden ist. Der Gemeinderat einigt sich darauf, die Verhandlungsniederschrift der letzten Gemeinderatssitzung in der kommenden Gemeinderatssitzung zu behandeln.
Gemäß §38 Abs.1 der Gemeindeordnung bestimmt die Vorsitzende die Reihenfolge der Behandlung der Geschäftsstücke wie folgt;
1.) Kassakontrollbericht vom 05.01.2009
2.) 1. Änderung des digitalen Flächenwidmungsplans
3.) Ankauf Gemeindefahrzeug (Pritsche)
4.) Ankauf Tragkraftspritze für die FF Dörfl
5) Verkauf Hausplatz „Akazienweg“, Gst. Nr. 6907/6
6.) Ehrungen langjähriger Führungspersönlichkeiten im Dienst der Gemeinde
7.) Bedarfserhebung und Entwicklungskonzept für das Kindergartenjahr 2009/10
8.) Ausschreibung einer zusätzlichen Kindergartenpädagogin
9.) Ausschreibung eines saisonalen Gemeindearbeiters
10.) Allfälliges
Mit der Beglaubigung der Niederschrift werden die Gemeinderäte Manfred Schmidt und Kurt
Putz betraut. Mit der Verkündigung der Tagesordnung durch die Vorsitzende tritt der
Gemeinderat sodann in die Geschäftsbehandlung ein.
TOP 1)
Da der Obmann des Kassakontrollausschusses Mag. Johann Wanovits abwesend ist und dessen Stellvertreter, Ing. Martin Wolf, bei der letzten Sitzung des Kassakontrollausschusses verhindert gewesen ist, übergibt die Bürgermeisterin das Wort an das weitere Mitglied des Kassakontrollausschusses Viktor Emmer.
Dieser bringt dem Gemeinderat den Kassakontrollbericht vom 05.01.2009 zur Kenntnis. Es wurden die Belege Nr. 2606 bis 3222 aus dem Jahr 2008 überprüft und der Kassastand wie folgt festgestellt;
RAIBA Steinberg-Dörfl, Kto. 601.021 € 56.679,76
RAIBA Steinberg-Dörfl Kto. 2-00601.021 (Termingeld) € 304.220,37
PSK Konto. Nr. 7356.252 €628,86
Das BAWAG PSK Kanalbaudarlehen weist einen offenen Betrag von € 225673,85 per 30.11.2008 aus.
Die Rechnungsprüfer empfehlen, dass ab 1.12009 bei allen Rechnungen die Möglichkeit des Skontoabzugs bei Zahlungsziel 10 Tage 2% obligat in Anspruch genommen wird. Weiters sind vorzeitige Zahlungen zu vermeiden. Rechnungen, wo eine eindeutige Zuordnung auf die Ortsteile gegeben ist, sind entsprechend zu verbuchen.
Es wurden alle Belege vorgefunden.
Der Kassakontrollbericht vom 05.01.2009 wird einstimmig (mit den Stimmen aller 16 bei diesem Tagesordnungspunkt anwesenden Mitglieder des Gemeinderates) zur Kenntnis genommen.
TOP 2)
Die Bürgermeisterin übergibt das Wort an Amtsleiter Dl Jürgen Hatz. Dieser berichtet, dass aufgrund zweier privater Ansuchen (Frau Paier, Urbarialgemeinde Steinberg) der digitale Flächenwidmungsplan abzuändern ist (1. Änderung). Frau Paier hat eine bestehende Fischerhütte erweitert, weshalb eine Umwidmung in Gsp-Fi (Grünfläche Sportanlage Fischen) seitens der Bezirkshauptmannschaft gefordert wird. Seitens der Urbarialgemeinde Steinberg ist die Umwidmung einer bestehenden Jagdhütte in G-JH (Grünfläche Jagdhütte) beabsichtigt, um die Errichtung einer neuen Jagdhütte zu ermöglichen. Die Umwidmungskosten werden von den privaten Grundeigentümern übernommen (entsprechende Verpflichtungserklärungen liegen vor). Zusätzlich liegt eine Verpflichtungserklärung von Frau Paier vor, auf Regressansprüche im Falle von Hochwasserschäden zu verzichten.
Als weiteren Änderungspunkt wird die Leichenhalle in Steinberg in Abstimmung mit der Raumordnungsabteilung der Landesregierung (HR DI Schatovich) als G-Frh (Grünfläche Friedhof) gewidmet. Die Leichenhalle Steinberg ist derzeit im Flächenwidmungsplan fälschlicherweise als Ghg (Grünfläche Hausgärten) ausgewiesen. Dabei handelt es sich um die Behebung eines Zeichenfehlers, der im Zuge der Digitalisierung des Flachenwidmungsplans im Jahr 2007 aufgetreten ist.
Die Nachbarn wurden von den beabsichtigten Änderungen informiert und haben keine Einwände.
Weiters werden die zuletzt durchgeführten und von der Landesregierung bereits genehmigten Baulandfreigaben (Erklärung von Aufschließungsgebiet zu Bauland) in der Fasangasse (Gst. Nr. 409/1 bis 409/6, KG Dörfl) und in der Neugasse (Gst. Nr. 7023, KG Steinberg) auch im digitalen Flächewidmungsplan nachgeführt und entsprechend kenntlich gemacht.
Über Antrag der Bürgermeisterin beschließt der Gemeinderat einstimmig (mit den Stimmen aller 16 bei diesem Tagesordnungspunkt anwesenden Mitglieder des Gemeinderates) folgende Verordnung:
VERORDNUNG
des Gemeinderates der Marktgemeinde Steinberg-Dörfl vom 18.02.2009, mit der der Flächenwidmungsplan geändert wird (1. Änderung)
Aufgrund des § 18a des Burgenländischen Raumplanungsgesetzes. LGBLNr. 18/1909, in der geltenden Fassung, wird verordnet:
§1
Der Flächenwidmungsplan der Marktgemeinde Steinberg-Dörfl (Verordnung des Gemeinderates vom 13.09.2007) wird gemäß den inhaltlichen Festlegungen des beihegenden digitalen Datensatzes geändert.
§2
Diese Verordnung tritt mit dem ersten Tag ihrer Kundmachung in Kraft.
Für den Gemeinderat:
(Bürgermeisterin)
Diese Verordnung wurde mit Bescheid der Burgenländischen Landesregierung
vom ‚ Zahl: LAD-RO- ‚ genehmigt.
angeschlagen am
abgenommen am
TOP 3)
Die Bürgermeisterin berichtet, dass das Gemeindefahrzeug (Pritsche) bereits sehr alt ist, ein Neukauf bereits im Gemeindevorstand diskutiert und dementsprechend auch im Voranschlag für das Haushaltsjahr 2009 berücksichtigt wurde. Für eine Pritsche mit Allradantrieb (dieser ist für den Winterdienst erforderlich) wurden vier Angebote eingeholt. Die Bürgermeisterin übergibt das Wort an Amtsleiter Dl Jürgen Hatz.
Dieser berichtet, dass die bestehende Pritsche eine Ladefläche von 2,12m x 1 85m aufweist. Von folgenden Anbietern gibt es Pritschen mit Allradantrieb: VW, Ford, Mercedes-Benz, lveco Die Angebote können jedoch nicht unmittelbar verglichen werden, da die einzelnen
Anbieter zT unterschiedlich Segmente abdecken und demnach auch unterschiedlich große
Pritschen angeboten haben bzw. anbieten können.
Die Anbote lauten wie folgt:
VVV Euro 29.388,00 (brutto)
(Doka-Pritsche TDI D-PF 4MOTION, Zuladung: 785 kg, Ladefläche 2.17m x 1,9m) Ford Euro 34.986.00 (brutto)
(Transit Doka Heckantrieb inkl. Allrad, Zuladung: 1.359 kg. Ladefläche: 2,4m x
2.lm)
Mercedes-Benz Euro 46.578,00 (brutto)
(Sprinter 315 CDI DOKA 4x2, Zuladurig: 2.000 kg)
lveco Euro 51.240,00 (brutto)
(Daily 2006 Euro 4 35C15D Pritsche 4x4, Zuladung: 900 kg)
Zu Vergleichszwecken wurde auch noch der Preis für einen Ford Ranger Doka XL
(Ladefläche 1.5m x 1,4m) angefragt. Der Preis beträgt Euro 23.700.00 (brutto). Lt. Auskunft
des Anbieters ist ein Ford Ranger jedoch für Gemeindeaufgaben nicht so geeignet wie eine
Pritsche (wegen Entladen. Beladen, Belastung, usw.) und scheidet daher aus.
Über Antrag der Bürgermeisterin beschließt der Gemeinderat einstimmig (mit den Stimmen
aller 16 bei diesem Tagesordnungspunkt anwesenden Mitglieder des Gemeinderates) die
Doka-Pritsche TDI D-PF 4MOTION des Anbieters VW zu einem Preis von Euro 29.38800
(Brutto) anzukaufen.
TOP 4)
Die Bürgermeisterin berichtet, dass die Freiwillige Feuerwehr Dörfl für das Haushaltsjahr
2009 den Ankauf einer Tragkraftspritze beantragt hat. Die Spritze wird zu jeweils einem
Drittel (= Euro 4.500,-) von der FF Dörfl, von der Landesfeuerwehr Burgenland und der
Gemeinde finanziert. Zur Abrufung der Förderung/des Anteils der Landesfeuerwehr
Burgenland ist ein Gemeinderatsbeschluss erforderlich. Ein entsprechendes Ansuchen
wurde von der FF Dörfl eingebracht.
Über Antrag der Bürgermeisterin beschließt der Gemeinderat einstimmig (mit den Stimmen aller 16 bei diesem Tagesordnungspunkt anwesenden Mitglieder des Gemeinderates) dem Ansuchen der FF DörfI stattzugeben.
TOP 5)
Die Bürgermeisterin berichtet, dass im Aufschließungsgebiet „Akazienweg von Herrn Erich
Bancsits ein Ansuchen um Grundstückskauf des Bauplatzes Nr. 9 (Gst. Nr. 6907/6) im
Ausmaß von 91 8m2 vorliegt. Der Verkaufserlös beträgt Euro 11.934,00.
Über Antrag der Bürgermeisterin beschließt der Gemeinderat einstimmig (mit den Stimmen aller 16 bei diesem Tagesordnungspunkt anwesenden Mitglieder des Gemeinderates), das Grundstück Nr. 690716 an Herrn Erich Bancsits zu verkaufen.
TOP 6)
Die Bürgermeisterin berichtet, dass Persönlichkeiten im Dienst der Gemeinde auch seitens der Gemeinde geehrt werden sollten. Sie stellt den Vorschlag zur Diskussion, beginnend ab einer Dienstzeit von 10 Jahren mit den Ehrungen zu beginnen und alle 5 Jahre eine Abstufung (zB Bronze, Silber, Gold) vorzunehmen.
In der darauf einsetzenden Diskussion kommt der Gemeindrat zum Entschluss, dass folgende Persönlichkeiten geehrt werden sollten: Obmänner aller Vereine, Feuerwehrkommandant, Kapellmeister. Wichtig dabei ist, niemanden zu vergessen. Dementsprechend sind detaillierte Aufzeichnungen zu führen. Die Ehrungen sollen im Rahmen einer Bürgerversammlung durchgeführt werden. Gemeinderäte werden bei ihrem Ausscheiden aus dem Gemeinderat geehrt.
Über Antrag der Bürgermeisterin beschließt der Gemeinderat einstimmig (mit den Stimmen aller 16 bei diesem Tagesordnungspunkt anwesenden Mitglieder des Gemeinderates) ab einer Dienstzeit von 10 Jahren mit den Ehrungen zu be9innen und folgende Auszeichnungen zu vergeben:
• Dienstzeit 10 Jahre: Anstecknadel plus Urkunde mit Zahl der Dienstjahre
• Dienstzeit 15 Jahre: Anstecknadel plus Urkunde mit Zahl der Dienstjahre
• Dienstzeit 20 Jahre: Glasskulptur/Glastrophäe plus Urkunde mit Zahl der Dienstjahre
• Dienstzeit 25 Jahre: Ehrenring in Bronze plus Urkunde mit Zahl der Dienstjahre
• Dienstzeit 30 Jahre: Ehrenring in Silber plus Urkunde mit Zahl der Dienstjahre
• Dienstzeit 35 Jahre: Ehrenring in Gold plus Urkunde mit Zahl der Dienstjahre
Die Entscheidung/Auswahl der jeweiligen Präsente wird an den Gemeindevorstand delegiert.
TOP 7)
Die Bürgermeisterin berichtet, dass seit 01.01.2009 ein neues Kindergartengesetz in Kraft ist
(Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz, KBBG). Das KBBG sieht jährliche
Bedarfserhebungen sowie den jährlichen Beschluss eines Entwicklungskonzeptes für das
Kindergartenjahr durch den Gemeinderat vor.
Zur Abklärung der Wünsche/Bedürfnisse der Eltern (zB Öffnungszeiten, Ferienregelung) soll
ein Fragebogen ausgearbeitet bzw. eine Abstimmung mit der derzeit in Karenz befindlichen
Kindergartenleiterin (Rückkehr im März 2010) durchgeführt werden.
Nach Erläuterung der Bedarfserhebung (siehe beiliegendes Formular A) und des Entwicklungskonzeptes (siehe beiliegendes Formular B) für das Kindergartenjahr 2009/2010 durch Amtsleiter Dl Jürgen Hatz beschließt der Gemeinderat über Antrag der Bürgermeisterin einstimmig (mit den Stimmen aller 16 bei diesem Tagesordnungspunkt anwesenden Mitglieder des Gemeinderates) die beigefügte Bedarfserhebung sowie das beigefügte Entwicklungskonzept.
TOP 8)
Die Bürgermeisterin berichtet, dass infolge eines Integrationskindes im Kindergarten eine/ein zusätzliche/r Pädagogin/e benötigt wird. Dies hat ein Gespräch zwischen Frau Dr. Zezula (Psychologin des Landes), der derzeitigen Kindergartenleiterin (Guczogi Lucia) und der Frau Bürgermeisterin ergeben. Lt. der Psychologin wird die/der zusätzliche Pädagogin/e die ganze Kindergartenperiode (drei Jahre) im Ausmaß von 20 Lernstunden vor Ort (das sind 25 Std. inkl. 5 Vorbereitungsstunden). Da die derzeit in Karenz befindliche Kindergartenleiterin im März 2010 in den Dienst zurückkehrt, soll die zusätzliche Stelle befristet auf ein Jahr ausgeschrieben werden.
Bei Vorliegen entsprechender Ungarischkenntnisse der/des Pädagogin/en würde das Angestelltenverhältnis auf 40 Wochenstunden erweitert werden, da in diesem Fall auch der Ungarischunterricht von dieser/m Pädagogin/en durchgeführt werden würde. Pädagoginnen/en mit Ungarischkenntnissen werden daher bevorzugt behandelt.
Über Antrag der Bürgermeisterin beschließt der Gemeinderat mit 15 gegen eine Stimme (für den Antrag stimmten: Bürgermeisterin Klaudia Friedl, Vizebürgermeister Josef Krutzler, Hans Pauker, Manfred Schmidt, Mag. Liane Lipovits, Thomas Kientzl. Mag. Andrea Schlaffer, Ing. Martin Wolf, Josef Aumühlner. Rene Baumgartner, Ing. Karl Waldherr, Thomas Hafner, Kurt Putz, Wolfgang Heißinger, Viktor Emmer; Gemeinderat Peter Leidl enthielt sich der Stimme -. gemäß §42 Abs. 1 der Bgld. Gemeindeordnung i.d.g.F. gilt Stimmenthaltung als Ablehnung) eine zusätzliche Kindergartenpädagogin/en befristet bis März 2010 im Ausmaß von 25 Stunden (bei Ungarischkenntnissen im Ausmaß von 40 Stunden) auszuschreiben.
TOP 9
Die Bürgermeisterin berichtet, dass in den vergangenen Jahren saisonal ein vom AMS geförderten Gemeindearbeiter angestellt wurde. Derzeit befindet sich jedoch beim AMS kein Bewerber auf der Vormerkliste, der gefördert werden und dem Anforderungsprofil der Gemeinde entsprechen würde.
Sie schlägt vor, einen neuen Dienstposten eines unbefristeten Gemeindearbeiters zu schaffen, wobei der Arbeitseinsatz saisonal begrenzt wird. Das heißt dieser Gemeindearbeiter würde in den Monaten März bis Dezember angemeldet und ähnlich den Bauarbeitern in den Wintermonaten Jänner und Februar abgemeldet werden. Zukünftig könnten auch die Altstoffsammelstellen von den Gemeindearbeitern betreut werden.
Der Gemeinderat ist der Ansicht, dass die Ausschreibung gemeindeintern (Aushang an den Amtstafeln, Information der Bevölkerung in den Gemeindenachrichten) durchgeführt werden soll.
Über Antrag der Bürgermeisterin beschließt der Gemeinderat einstimmig (mit den Stimmen aller 16 bei diesem Tagesordnungspunkt anwesenden Mitglieder des Gemeinderates), einen saisonalen Gemeindearbeiter auszuschreiben.
TOP 10)
Die Bürgermeisterin berichtet, dass insbesondere in der Vorweihnachtszeit eine Vielzahl von
Spendenanfragen an Sie herangetragen werden. Gemäß Auskunft von Oberamtmann iR.
Anton Treiber wurden in der Vergangenheit seitens der Gemeinde keine Spenden getätigt.
Diesbezüglich wäre auch ein entsprechender Gemeinderatsbeschluss vorhanden. Der
Gemeinderat ist der Ansicht, dass die bisherige Regelung (keine Spenden seitens der
Gemeinde) beibehalten werden soll.
Amtsleiter Dl Jürgen Hatz berichtet, dass zukünftig die Einladungen zu den Sitzungen des Gemeindevorstandes und des Gemeinderates per Email übermittelt (mit der Bitte um Empfangsbestätigung/Feedback) und gleichzeitig ein einziges Mal zugestellt werden, Ist die Zustellung nicht möglich, wird die Einladung im Gemeindeamt hinterlegt und die Zustellung schriftlich angezeigt. Dies hat die Wirkung der Zustellung. Diese Vorgangsweise entspricht der Bgld. Gemeindeordnung.
Amtsleiter Dl Jürgen Hatz berichtet weiters, dass im Feriensiedlungsgebiet „Sonnriegel“ Frau Mersich aus Kleinwarasdorf das Grundstück Nr. 687/67 von Herrn Brandstätter erwerben und ein Einfamilienhaus mit Flachdach (‚Passivhaus“) errichten möchte. Flachdächer sind jedoch aufgrund des derzeit rechtskräftigen Teilbebauungsplans nicht zulässig. Der Teilbebauungsplan stammt aus den Jahren 1976 bzw. 1981 und wurde von Architekt Dl Hans Deissl mit strengen Vorgaben hinsichtlich Bebauungsweise, Gebäudehöhen und Dachformen erarbeitet. Im Jahr 2006 wurde der Teilbebauungsplan überarbeitet (ua. Anpassung an die Anforderungen/Bedürfnisse der Bauwerber, Vereinfachung, Regelung nur des Wichtigsten“ mittels Verordnung). Zur Wahrung der Nachbarrechte wurden jedoch die wesentlichen Bestimmungen gemäß der Intention von Architekt Deissl übernommen, wie beispielsweise die
• Abschnittsweise Festlegung der Bebauungsbestimmungen (Abschnitte A bis C; im Abschnitt C ist nur die Errichtung von Blockhäusern zulässig).
• Gebäudehöhen,
• Dachformen (nur Steildächer zulässig) oder
• Festlegung der Baulinien.
Zur ‚Wahrung der Nachbarrechte“ sollten die bestehenden Festlegungen des Teilbebauungsplans nicht abgeändert werden. Ein Flachdach ist keine zwingende Voraussetzung für die Errichtung eines ‚Passivhauses‘, wie Beispiele aus der Praxis belegen.
Vizebürgermeister Josef Krutzler und Gemeinderat Viktor Emmer sind der Meinung, dass auch im Feriensiedlungsgebiet „Sonnriegel“ Flachdächer ermöglicht und der derzeit rechtskräftige Teilbebauungsplan abgeändert werden sollte. Beide sind der Ansicht, dass zukünftig mit Ausnahme der Hauptstraße flächendeckend Flachdächer ermöglicht werden sollten.
Die Bürgermeisterin erwidert, dass im letzten Jahr durch den Gemeinderat jene Gebiete innerhalb des Siedlungsverbandes definiert wurden, in denen die Errichtung von Flachdächern möglich ist. Das Feriensiedlungsgebiet „Sonnriegel“ fand dabei keine Berücksichtigung. Daher sollte im ggst. Fall keine Ausnahme gemacht und der bestehende Teilbebauungsplan beibehalten werden
Vizebürgermeister Josef Krutzler präsentiert Modelle eines Elektrofahrzeuges (Kosten rd.
Euro 5.500,-), das beispielsweise durch den zweiten (saisonalen) Gemeindearbeiter
eingesetzt werden könnte. Eine Förderung kann zusätzlich lukriert werden. Pro 100
Kilometer fallen Kosten in der Höhe von Euro 0,5 bis 08 an.
Ende: 21 Uhr43