Marktgemeindeamt
Steinberg-Dörfl


Niederschrift

über die am Freitag, den 04. Juli 2008, um 19.00 Uhr im Gemeindeamt Steinberg-Dörfl abgehaltene Sitzung des Gemeinderates.

Anwesende: Bürgermeisterin Klaudia Friedl, Vizebürgermeister Josef Krutzler, Hans Peuker, Manfred Schmidt, Mag. Andrea Schlaffer, Mag. Liane Lipovits, Thomas Kientzl, Rene Baumgartner, Josef Aumühiner, Ing. Martin Wolf, Peter Leidl, Kurt Putz, Thomas Hafner, Wolfgang Heißinger, Viktor Emmer

Abwesende: Ing. Karl Waldherr, Martin Faymann, Johann Neubauer, Mag. Johann Wanovits (alle entschuldigt)

Schriftführer: Amtsleiter DI Jürgen Hatz

Die Vorsitzende, Bürgermeisterin Klaudia Friedl, begrüßt die anwesenden Gemeinderatsmitglieder, stellt die gesetzmäßige Einberufung und Beschlussfähigkeit fest und eröffnet die Sitzung.
Nachdem keine Anfragen gemäß §8 der Geschäftsordnung gestellt werden, wird hernach durch die Vorsitzende die Frage gestellt, ob jemand gegen die Verhandlungsniederschrift der letzten Sitzung Einwendungen erheben will. Da dies nicht der Fall ist, erklärt sie die Bürgermeisterin als genehmigt.
GR Peter Leidl stellt den Antrag, folgenden Tagesordnungspunkt in die Gemeinderatssitzung
aufzunehmen. „Ansuchen des Pfarrgemeinderates Dörfl um Förderung einer Kirchenorgel“.
Der Antrag wird einstimmig (mit den Stimmen aller 15 anwesenden Mitglieder des
Gemeinderates) angenommen.
Gemäß §38 Abs.1 der Gemeindeordnung bestimmt die Vorsitzende die Reihenfolge der
Behandlung der Geschäftsstücke unter Berücksichtigung des zusätzlich aufgenommenen
Tagesordnungspunktes wie folgt:


1.) Anschaffung von Spielgeräten für den OT Dörfl
2.) Neugestaltung des Domherr-Bertha-Platzes
3.) Erweiterung der Straßenbeleuchtung Neugasse
4.) AM Dl Hatz, Zuerkennung einer Aufwandsentschädigung
5.) OSG — Errichtung der Stiege 3
6.) Gemeindehomepage
7.) Kindergarten Ungarisch Unterricht 2008/2009
8.) Besetzung der Tagesheimstättenleitung bis 2010
9.) Namensgebung, Mühlwiese, Trift u. Industriegebiet Esterhazy
10.) Mietvertrag Fam. Rathmanner-Loviser, Auflösung
11.) Fam. Gremel, Errichtung eines Güllelagers
12.) Bebauungsbestimmungen Gartenweg, Entwurf

13.) Taxischeck versus Discobus
14.) Förderung Kirchenorgel Dörfl
15.) Allfälliges

Mit der Beglaubigung der Niederschrift werden die Gemeinderäte Mag. Liane Lipovits und
Vizebürgermeister Josef Krutzler betraut. Mit der Verkündigung der Tagesordnung durch die
Vorsitzende tritt der Gemeinderat sodann in die Geschäftsbehandlung ein.


TOP 1)
Die Bürgermeisterin berichtet, dass nach erfolgter Begehung durch den Ortsausschuss im
Ortsteil Dörfl neue Spielgeräte angeschafft werden sollen. Dabei sollen folgende Spielgeräte
aufgestellt werden, die üblicherweise nicht in den privaten Gärten zu finden sind: Seilbahn,
Kletterturm.
Hiefür wurden 3 Kostenvoranschläge eingeholt.
Die Anbote lauten wie folgt:
Fa. Freispiel (Wien): Euro 5.334,90 (inkl. Montage und MWSt.)
SHW Schlaining: Euro 6.603,91 (inkl. Montage und MWSt.)
Fa. Agropac (Breitenfeld): scheidet aus, da Seilbahn nicht im Angebot
Über Antrag der Bürgermeisterin beschließt der Gemeinderat einstimmig (mit den Stimmen aller 15 bei diesem Tagesordnungspunkt anwesenden Mitglieder des Gemeinderates), die Firma Freispiel, Breitenfurter Straße 114/b/144, 1120 Wien mit der Lieferung und der Montage der Einmastseilbahn „Robinico“ (Artikelnr. RO1001A) und des Klettersechsecks „Robinico“ (Artikelnr. ROSO) um die Anbotssumme von Euro 5.334,90 (inkl. Montage und MWSt.) zu beauftragen.
TOP 2)
Die Bürgermeisterin berichtet, dass Teile des Ortsausschusses die ursprüngliche Planung des Maschinenrings und der Fa. ISS Grünraum besprochen und eine neue, gemeinsame Lösung (linke Seite des Zugangs zum Marianum: Planung Maschinenring; rechte Seite des Zugangs: Planung ISS Grünraum) erzielen konnten.
Gemäß dieser neuen Lösung wurden 4 Kostenvoranschläge eingeholt.
Die Anbote lauten wie folgt:
Maschinenring (Oberpullendorf): Euro 11.892,12 (inkl. MWSt.)
Baumschule Wolf (Lackenbach): Euro 15.309,84 (inkl. MWSt.)
Gärtnerei Söldenwagner (Bernstein): Euro 16.792,77 (inkl. MWSt.)
ISS Grünraum (Wien): Euro 18.271,24 (inkl. MWSt.)
Bei der nun folgenden Debatte meinen die Gemeinderäte Vizebürgermeister Josef Krutzler und Viktor Emmer, dass die beiden im Randbereich bestehenden Blutahorne nicht gerodet, sondern belassen und ins neue Gesamtkonzept integriert werden sollten. Die Bürgermeisterin verweist auf das erzielte Ergebnis des Ortsausschusses, wonach im betreffenden Bereich die Planung der Fa. ISS Grünraum übernommen wird und die beiden Bäume dementsprechend gerodet werden sollen.

Nach Ende der Debatte stellt Gemeinderat Viktor Emmer folgenden Abänderungsantrag:
„Die Kostenvorschläge sollen bei den bereits angeschriebenen 4 Firmen unter Beibehaltung der beiden bestehenden Blutahorne neu eingeholt werden.“
OR Wolfgang Heißinger erklärt sich befangen und enthält sich bei der Abstimmung über diesen Tagesordnungspunkt der Stimme.
Für den Abänderungsantrag stimmen: Vizebürgermeister Josef Krutzler, Peter Leidl, Kurt Putz, Thomas Hafner, Viktor Emmer.
Gegen den Abänderungsantrag stimmen: Bürgermeisterin Klaudia Friedl, Hans Peuker, Manfred Schmidt, Mag. Andrea Schlaffer, Mag. Liane Lipovits, Thomas Kientzl, Rene Baumgartner, Josef Aumühlner, Ing. Martin Wolf.
Über Antrag der Bürgermeisterin wird daraufhin der Hauptantrag (Vergabe der Arbeiten an die Fa. Maschinenring unter Berücksichtigung der im Ortsauschuss erzielten gemeinsamen Lösung, d.h. Rodung der beiden Blutahorne) abgestimmt.
Für den Hauptantrag stimmen: Bürgermeisterin Klaudia Friedl, Hans Peuker, Manfred Schmidt, Mag. Andrea Schlaffer, Mag. Liane Lipovits, Thomas Kientzl, Rene Baumgartner, Josef Aumühlner, Ing. Martin Wolf, Vizebürgermeister Josef Krutzler, Peter Leidl, Kurt Putz, Thomas Hafner.
Gegen den Hauptantrag stimmt: Viktor Emmer.
Gemäß dem Hauptantrag der Bürgermeisterin beauftragt der Gemeinderat die Firma
Maschinenring, Oberpullendorf mit den Arbeiten an der Neugestaltung des Domherr Bertha
Platzes um die Anbotssumme von Euro 11.892,12 (inkl. MWSt.).
TOP 3)
Die Bürgermeisterin berichtet, dass die Arbeiten am Hauptstrang des Kanaltrennsystems in der Neugasse bereits abgeschlossen werden konnten. Im Zuge der Kanalarbeiten soll auch die bestehende Straßenbeleuchtung um 4 Stahlrohrpeitschenmaste LPH 7m Ausladung 1,2m erweitert werden. Die Erweiterung wurde bereits im Voranschlag 2008 berücksichtigt und im Gemeindevorstand beschlossen.
Hiefür wurden 3 Kostenvoranschläge eingeholt.
Die Anbote lauten wie folgt:
Elektro Maschler (Piringsdorfl: Euro 7.986,48 (inkl. MWSt.)
Elektro Lehrner (Horitschon): Euro 8.390,40 (inkl. MWSt.)
Elektro Flieszar (Oberpullendorf): Euro 12.684,72 (inkl. MWSt.)
Die Bürgermeisterin berichtet, dass mit der Erweiterung der Straßenbeleuchtung
ehestmöglich begonnen werden und heuer abgeschlossen werden sollte. Weiters sollte die Asphaltierung der Neugasse im letzten Teilstück in den Voranschlag 2009 aufgenommen werden, da sich hier auch eine junge Familie angesiedelt hat. Dies wäre lt. Vizebürgermeister Josef Krutzler sinnvoll.
Über Antrag der Bürgermeisterin beschließt der Gemeinderat einstimmig (mit den Stimmen aller 15 bei diesem Tagesordnungspunkt anwesenden Mitglieder des Gemeinderates), die Firma Elektro Maschler GmbH, 7371 Piringsdorf, mit der Lieferung und der Aufstellung von 4 Stahlrohrpeitschenmaste LPH 7m Ausladung 1,2m in der Neugasse um die Anbotssumme von Euro 7.986,48 (inkl. MWSt.) zu beauftragen.

TOP 4)
Die Bürgermeisterin berichtet dass dem Leiter des Gemeindeamtes eine monatliche
Aufwandsentschädigung in Höhe von 15% der Dienstklasse V/2 zusteht. Der Anspruch
besteht 12x im Jahr. Im Falle von Gemeindeamtmann Dl Jürgen Hatz beträgt diese
Aufwandsentschädigung Euro 32195 (brutto).
Über Antrag der Bürgermeisterin beschließt der Gemeinderat einstimmig (mit den Stimmen
aller 15 bei diesem Tagesordnungspunkt anwesenden Mitglieder des Gemeinderates) dem
Gemeindeamtmann Dl Jürgen Hatz rückwirkend mit 01.06.2008 eine
Aufwandsentschädigung in der Höhe von 15% der Dienstklasse V/2 zu gewähren.
TOP 5)
Die Bürgermeisterin berichtet, dass sich lt. Auskunft von OAR Treiber im vergangenen Jahr mindestens 10 Wohnungssuchende im Gemeindeamt gemeldet hätten. Gemäß Vorgabe der Oberwarter Siedlungsgenossenschaft (OSG) müssen für einen Baubeginn des dritten Wohnblocks (Stiege 3) jedoch mindestens drei von vier Wohnungen vergeben sein. Nach Rücksprache mit der OSG wurde folgendes Modell erarbeitet: eine fixe Zusage für eine Wohnung liegt vor (Frau Martina Wolfgeher), zwei Wohnungen kann die Gemeinde anmieten. Dabei entstehen der Gemeinde folgende Kosten:
Wohnung Nr. 3 (98,73m2): Finanzierungsbeitrag Euro 5.587,00; monatliche Miete Euro 554,52 und
Wohnung Nr. 4 (78,17m2): Finanzierungsbeitrag Euro 4.025,00: monatliche Miete Euro
442,91.
Der Finanzierungsbeitrag wird bei Baubeginn fällig. Die monatliche Miete wird im übernächsten Monat nach der Fertigstellung fällig (zB Fertigstellung im Juli, erste Miete wird im September fällig). Die Bauphase beträgt ca. ein Jahr. Mit den Bauarbeiten könnte rasch begonnen werden (Vorlaufzeit: 6 Wochen), da die Bauverhandlung bereits stattgefunden hat und eine rechtskräftige Baubewilligung für die Stiege 3 vorliegt.
GR Viktor Emmer befürwortet den Bau der Stiege 3 und fragt an, ob eine behindertengerechte Ausführung der Erdgeschoßwohnungen möglich ist. Die entsprechenden Mehrkosten wären bei der OSG zu erfragen. Dies wird von der Bürgermeisterin zugesichert.
GR Rene Baumgartner regt weiters an, die Fassade in einer anderen Farbe als die bestehenden Stiegen 1 und 2 auszuführen.
Über Antrag der Bürgermeisterin beschließt der Gemeinderat einstimmig (mit den Stimmen aller 15 bei diesem Tagesordnungspunkt anwesenden Mitglieder des Gemeinderates) die beiden Wohnungen des dritten Wohnblocks (Stiege 3) anzumieten und vorzufinanzieren.
TOP 6)
Die Bürgermeisterin übergibt das Wort an GR Martin Wolf. Dieser berichtet, dass er sich seit ca. einem dreiviertel Jahr mit dem Thema „Gemeindehomepage“ auseinandersetzt.

Ausschlaggebend für den Erfolg bzw. die Aktualität der Homepage ist eine möglichst einfache Wartung, die auch von einem Gemeindebediensteten durchgeführt werden kann, der beispielsweise Berichte, Fotos, usw. in regelmäßigen Abständen aktualisiert.
Diesbezüglrch hat er gewisse Kriterien erarbeitet, was eine zeitgemäße Homepage ist bzw. was eine zeitgemäße Homepage können sollte. Diese Kriterien wurden von GR Thomas Hafner ergänzt. Dadurch ist ein Maßnahmenkatalog entstanden, der als Grundlage für eine Ausschreibung der Gemeindehomepage dienen kann.
GR Martin Wolf schlägt vor, dass mit der Homepage auch eine Präsentationsplattform für die örtliche Wirtschaft im Sinne einer Suchmaschine für die Region geschaffen wird. Die Wirtschaftstreibenden können gratis eine Visitenkarte mit ihren wichtigsten Kontaktdaten in der Homepage veröffentlichen. In dieser Basisversion entstehen für die Betrfebe zunächst keine Kosten. In der professionellen Version könnte bei entsprechendem Bedarf der Betriebe über einen eigenen Link (d.h. nicht über die Gemeindehomepage) die Verbindung zu einem Onlineshop des Betriebes hergestellt werden. Dies passiert jedoch ausschließlich auf Wunsch des Betriebes und wäre mit Kosten für den Betrieb verbunden, die jedoch nicht gegenüber der Gemeinde, sondern gegenüber einem externen Provider anfallen.
GR Viktor Emmer stellt die Frage, welcher finanzielle Rahmen für die Einrichtung der Gemeindehomepage angepeilt wird. Die Bürgermeisterin berichtet, dass im Voranschlag 2008 Euro 5.000,- für die Homepage vorgesehen sind, wobei diese Summe aufgrund von Erfahrurigswerten anderer Gemeinden vermutlich nicht ausreichen wird. Sie betont die Wichtigkeit der Wartung und Aktualisierung der Homepage und deren Inhalte.
GR Viktor Emmer ist der Ansicht, dass vor der Ausschreibung der Gemeindehomepage die Person, die die Homepage wartet, gesichert sein muss. Diese Ansicht wird von der Bürgermeisterin und von Vizebürgermeister Josef Krutzler geteilt. Beide halten fest, dass die Wartung in der Gemeindestube erfolgen muss.
GR Thomas Hafner stellt die Frage, woher die einzelnen Beiträge zur Gemeindehomepage kommen. Bei der nun folgenden Debatte meinen sowohl die Bürgermeisterin als auch die Gemeinderäte Vizebürgermeister Josef Krutzler, Thomas Hafner und Viktor Emmer, dass die Beiträge von den einzelnen Vereinen zur Verfügung gestellt werden, die dann in weiterer Folge von jener Person, die die Homepage wartet, ev. redaktionell überarbeitet und online gestellt werden. Mit der Bereitstellung der Beiträge und Fotos sollten keine Kosten verbunden sein. Die Wartung bzw. Betreuung der Homepage sollte in den Ausschreibungsunterlagen optional angeführt werden.
Der Ausschreibungstext sollte lt. Vizebürgermeister Josef Krutzler an 5 Firmen übermittelt werden. Diese Ansicht wird auch von GR Viktor Emmer geteilt, da nicht nur der Preis, sondern auch die Idee und das Layout entscheidend sein werden.
Über Antrag der Bürgermeisterin beschließt der Gemeinderat einstimmig (mit den Stimmen aller 15 bei diesem Tagesordnungspunkt anwesenden Mitglieder des Gemeinderates) den vorliegenden Ausschreibungstext unter optionaler Ausweisung der Wartungs- bzw. Betreuungskosten an fünf Firmen zu übermitteln.

TOP 7)
Die Bürgermeisterin berichtet, dass seit nunmehr vier Jahren im Kindergarten ungarisch unterrichtet wird und dies seitens der Eltern aufgrund einer von der Bürgermeisterin durchgeführten Befragung befürwortet und erwünscht wird. Eine Verlängerung des Ungarischunterrichts wurde bereits im Gemeindevorstand besprochen, zumal durch den Ungarischunterricht gewährleistet wird, dass die Volksschule zweiklassig bleibt. Die Bürgermeisterin berichtet weiters, dass der Gemeinderat vor zwei Jahren den Ungarischunterricht im Kindergarten im Ausmaß von 12 Stunden beschlossen hat. Der Unterricht wurde jedoch ohne Information der Gemeindevertretung seitens der Kindergarteninspektorin (Frau Berlakovits) auf 8 Stunden reduziert.
Für die erforderliche Verlängerung des Ungarischunterrichts wurden bereits Gespräche mit Frau Berlakovits geführt, in denen auch die zweite Kindergartengruppe gemeldet wurde. Um einen Anspruch auf den Ungarischunterricht zu haben, ist bis 20. Juli 2008 ein Gemeinderatsbeschluss erforderlich, in dem von der Gemeinde das Stundenausmaß des Ungarischunterrichts festgelegt wird. Zur Förderhöhe konnten von Frau Berlakovits jedoch bis zum heutigen Zeitpunkt keine Aussagen getroffen werden.
Vizebürgermeister Josef Krutzler meldet sich zu Wort und bittet, dies zu protokollieren. Im Herbst 2008 sollte eine Ausschreibung für eine private Ungarischlehrerin für das Jahr 2009/10 gemacht werden, um einen Kostenvergleich zwischen den Lehrkräften des Landes und privaten Lehrkräften anstellen zu können. Er berichtet, dass beispielsweise die Stadtgemeinde Oberpullendorf aus dem Fördermodell des Landes ausgestiegen ist, da der Stadtgemeinde Oberpullendorf die private Ungarischlehrkraft günstiger kommt. Um auf das erforderliche Stundenausmaß für die private Lehrkraft zu kommen, sollte zusätzlich mit den umliegenden Gemeinden Kontakt aufgenommen werden, ob in diesen Gemeinden ebenfalls ein derartiger Bedarf bzw. derartige Absichten gegeben sind. Die Bürgermeisterin und GR Viktor Emmer schließen sich diesem Vorschlag an.
Nach Ende der Debatte beschließt der Gemeinderat über Antrag der Bürgermeisterin
einstimmig (mit den Stimmen aller 15 bei diesem Tagesordnungspunkt anwesenden
Mitglieder des Gemeinderates) den Ungarischunterricht im Kindergarten für das Jahr
2008/09 im Ausmaß von 12 Wochenstunden bei der Landesregierung zu beantragen.
TOP 8)
Die Bürgermeisterin berichtet, dass sich für die Besetzung der Tagesheimstätte folgende Personen beworben haben: Melanie Bleier, Claudia Leidl. Tamara Wendl hat der Bürgermeisterin mitgeteilt, dass sie die Ausbildung zur Tagesheimstättenbetreuerin erst im September 2008 beginnen könnte und diese Ausbildung zwei Jahre in Anspruch nehmen würde. Da die Tagesheimstätte jedoch bereits im Herbst 2008 besetzt werden muss, scheidet Tamara Wendl aufgrund der derzeit fehlenden Ausbildung aus. Die Bürgermeisterin berichtet weiters, dass Claudia Leidl ihre Bewerbung aufgrund einer Schwangerschaft zurückgezogen hat. Somit bleibt Melanie Bleier als einzige Bewerbung übrig. Darüber hinaus sprechen sich die Eltern der Kindergartenkinder und der Tagesheimstättenkinder für einen Verbleib von Melanie Bleier aus.

Die Bürgermeisterin schlägt daher vor, Melanie Bleier auf ein Jahr befristet anzustellen bzw. die Anstellung von der Rückkehr von Judith Böhm abhängig zu machen.
Bei der nun folgenden Debatte meint GR Viktor Emmer, dass für den Fall eines befristeten Dienstverhältnisses auf ein Jahr, welches im Bedarfsfall um ein weiteres Jahr verlängert wird, eine Kündigung durch die Gemeinde vor Fristende nicht möglich ist. Hinsichtlich der Kündigungsmöglichkeiten wäre ein unbefristetes Dienstverhältnis für die Gemeinde günstiger. Daher ist seitens eines Juristen zu prüfen, ob die Anstellung von Melanie Bleier in Form eines befristeten Dienstverhältnisses auf ein Jahr oder in Form eines unbefristeten Dienstverhältnisses abgeschlossen werden sollte. Nach Ende der Debatte schließt sich der Gemeinderat dieser Meinung an.
Über Antrag der Bürgermeisterin beschließt der Gemeinderat einstimmig (mit den Stimmen aller 15 bei diesem Tagesordnungspunkt anwesenden Mitglieder des Gemeinderates) Melanie Bleier für die Tagesheimstätte in den Jahren 2008/09 und 2009/10 zu bestellen.
TOP 9)
Die Bürgermeisterin berichtet, dass für folgende Gebiete Straßennamen zu vergeben sind:
Mühlwiesengasse, Trift und Betriebsgebiet Dörfl. Im Gemeindevorstand wurde bereits besprochen, das Erweiterungsgebiet „Mühlwiesengasse“ ebenfalls „Mühlwiesengasse“ zu nennen und im Bereich der Kreuzung beim Straßenschild zusätzlich auch einen Verweis auf die Hausnummern anzubringen. Diese Ansicht wird vom Gemeinderat geteilt.
Zum Betriebsgebiet Dörfi stehen folgende Straßennamen zur Auswahl: Am Rehgarten, Betriebsstraße, Gewerberied, An der Bundesstraße. Nach erfolgter Debatte spricht sich der Gemeinderat für die Bezeichnung „Am Rehgarten“ aus.
Zum Siedlungserweiterungsgebiet „Trift“ wurden von den Bauwerbern folgende Vorschläge eingebracht: Haselnussfeld, Wiesengrund, Kastanienallee, Blütenweg, Akazienweg, Brunnengasse, Sonnenfeldgasse, Sonnenweg, Sonnengasse, Sonnenblumenweg, Blumenweg, Blumengasse, Waldgasse, Waldweg, Europaweg. Nach erfolgter Debatte spricht sich der Gemeinderat für die Bezeichnung Akazienweg“ aus.
Die Bürgermeisterin stellt daraufhin den Antrag, für die betreffenden Erweiterungsgebiete die
Straßenbezeichnungen Mühlwiesengasse“, „Am Rehgarten“ und „Akazienweg“ zu
vergeben.
Für den Antrag stimmen: Bürgermeisterin Klaudia Friedl, Hans Peuker, Manfred Schmidt,
Mag. Andrea Schlaffer, Mag. Liane Lipovits, Thomas Kientzl, Josef Aumühlner, Ing. Martin
Wolf, Vizebürgermeister Josef Krutzler, Peter Leidl, Kurt Putz, Wolfgang Heißinger, Thomas
Hafner, Viktor Emmer.
Gegen den Antrag stimmt: Rene Baumgartner.
TOP 10)
Die Bürgermeisterin berichtet, dass der Mietvertrag mit der Tierärztin Martina Rathmanner am 01April 2009 endet und ein halbes Jahr vorher (d.h. per 30. September 2008) zu kündigen ist. Der Mietvertrag wurde unter der Bedingung abgeschlossen, dass eine

Tierarztpraxis eröffnet wird. Die Praxis wurde allerdings nur über einen sehr kurzen Zeitraum geführt und ist in weiterer Folge seitens der Tierärztin in Steinberg-Dörfl auch nicht geplant. Weiters berichtet die Bürgermeisterin, dass ihr Frau Martina Rathmanner mitgeteilt hat, dass sie den Mietvertrag nicht verlängern möchte. Allerdings hätte sie in der Wohnung eine Küche installiert, die sie nicht mehr brauchen kann. Daher hat sie bei der Bürgermeisterin angefragt, ob die Gemeinde diese Küche ablösen würde. In der danach einsetzenden Debatte kommt der Gemeinderat zum Entschluss, dass eine ev. Ablöse der Küche zwischen der Tierärztin und dem Nachmieter zu vereinbaren ist.
Die Bürgermeisterin berichtet weiters, dass die Wohnung mit 31. März 2009 geräumt sein muss. Diesbezüglich hätte Frau Rathmanner die Bitte geäußert ob es möglich wäre, bis Ende Juni 2009 (Schulschluss) in der Wohnung zu bleiben. Nach erfolgter Debatte kommt der Gemeinderat zum Entschluss, dies im Zuge einer nächsten Gemeinderatssitzung näher zu diskutieren sowie nach erfolgter Begutachtung der Wohnung auch ev. Instandsetzungen zu behandeln und gegebenenfalls vorzuschreiben.
Über Antrag der Bürgermeisterin beschließt der Gemeinderat einstimmig (mit den Stimmen aller 15 bei diesem Tagesordnungspunkt anwesenden Mitglieder des Gemeinderates) den Mietvertrag von Frau Martina Rathmanner zu kündigen.
TOP 11)
Die Bürgermeisterin berichtet, dass seitens der Familie Gremel am 30. Juni 2008 ein
Schreiben im Gemeindeamt eingelangt ist, in dem festgehalten wird, dass das Bauvorhaben
(Errichtung eines Zwischenbehälters) auf unbestimmte Zeit verschoben wird. Die
Bürgermeisterin verliest daraufhin das Schreiben. Infolge dieses Schreibens ist ein
Beschluss dieses Tagesordnungspunktes zum jetzigen Zeitpunkt hinfällig.
TOP 12)
Die Bürgermeisterin berichtet, dass das Ehepaar Prattinger Michael und Liane ein Bauvorhaben (Einfamilienhaus) im Gartenweg eingereicht hat. Das geplante Einfamilienhaus weist ein Flachdach auf, weshalb es aufgrund der vorherrschenden Bebauungsstruktur im Gartenweg derzeit seitens der Baubehörde nicht bewilligt werden kann. Flachdächer werden in den rechtskräftigen Bebauungsbestimmungen bisher in beiden Ortsteilen nicht ermöglicht. Das vorliegende Bauvorhaben wurde zum Anlass genommen, sich mit dem Thema Flachdach auseinanderzusetzen. Derartigen zeitgemäßen architektonischen Lösungen sollte man sich in Zukunft nicht verwehren, zumal auch im Erweiterungsgebiet „Trift“ Flachdächer vorgesehen sind. Um einerseits das Bauvorhaben Prattinger zu ermöglichen und andererseits gleichzeitig die Nachbarrechte im Gartenweg zu bewahren, sind Bebauungsbestimmungen unter Berücksichtigung von Flachdächern auszuarbeiten. Diese Bebauungsbestimmungen wurden kurzfristig vom Bausachverständigen DI (FH) Ing. Gerhard Köppel erarbeitet.
Die Bürgermeisterin übergibt das Wort an Amtsleiter Dl Jürgen Hatz mit der Bitte, die wesentlichen Inhalte der Bebauungsbestimmungen zu erläutern. Dieser berichtet, dass in den neuen Bebauungsbestimmungen ‚Gartenweg Süd“ die Intentionen der vorhandenen

Bestimmungen vom Abschnitt „Gartenweg Nord und vom Erweiterungsgebiet Trift“ übernommen wurden. Zur Wahrung der Nachbarrechte wurden jedoch zusätzlich Regelungen hinsichtlich der Gebäudehöhen im Bereich der seitlichen Grundstücksgrenzen und im Vorgartenbereich getroffen. Die Gebäudehöhe bei Flach- und Pultdächern wurde beispielsweise mit 6,0 Meter festgelegt. Dadurch soll ein Ausbau des Dachgeschoßes ermöglicht werden. Das eingereichte Bauvorhaben der Familie Prattinger entspricht bei Reduktion der Gebäudehöhe um 0,6 Meter und Abrücken des Gebäudes um weitere 3 Meter von der Straßenfluchtlinie den vorliegenden Bebauungsbestimmungen. Diese Änderungen sind nach Rücksprache mit Architekt Prattinger möglich.
Über Antrag der Bürgermeisterin beschließt der Gemeinderat einstimmig (mit den Stimmen aller 15 bei diesem Tagesordnungspunkt anwesenden Mitglieder des Gemeinderates) die folgenden Bebauungsbestimmungen „Gartenweg Süd‘.
BEBAUUNGSBESTIMMUNGEN
MARKTGEMEINDE STEINBERG-DÖRFL
KG STEINBERG „GARTENWEG SÜD“
BESCHLUSS
des Gemeinderates der Marktgemeinde Steinberg-Dörfl, vom 04.07.2008, mit der Bebauungsbestimmungen zur „Wahrung des Ortsbildes“ in der KG Steinberg für das Gebiet „Gartenweg Süd“ erlassen werden
Örtlicher Geltungsbereich
Der örtliche Geltungsbereich der Bebauungsbestimmungen „Gartenweg Süd“ erstreckt sich
entlang dem Gartenweg auf die Grundstücke Nr. 19312 bis 195/2, 202/2 bis 204/2, 213/2 bis
218/2, 226, 229, 230, 233, 240/1, bis 243, 248, 251 bis 253, 6856 bis 6881/1 und auf die
Grundstücke Nr. 6862, 6863, 6868 bis 6881.
Bebauungsweise, Baulinien, Bebauungsdichte
(1) Es wird die offene und halboffene Bebauungsweise festgelegt.
(2) Die vordere zwingende Baulinie wird für alle Bauplätze mit mindestens 5,0 m und maximal 8,0 m von der Straßenfluchtlinie festgelegt (Vorgartentiefe mindestens 5,0 m und maximal 8,0 m).
(3) Die Bauplätze dürfen nur bis zu 40 % bebaut werden.
(4) Der Bereich zwischen der vorderen Baulinie und der Straßenfluchtlinie ist von jeglicher Bebauung freizuhalten.

Außenwandhöhe, Firsthöhe

(1) Die Außenwandhöhe beträgt maximal 5,0 m bei Sattel- und Walmdächern und maximal
6,0 m bei Dächern mit einer Neigung bis 200. Die Außenwandhöhe darf an keiner Stelle bei
Sattel- und Walmdächern 5,8 m und bei Dächern mit einer Neigung bis
200 6,8 m überragen.
(2) Die Außenwandhöhe ergibt sich aus der Summe der Gebäudeseitenflächen durch die Gesamtlänge der Gebäudeseiten. Die Gebäudeseitenflächen werden hangunterseitig (Straße auf höherem Niveau) vom bewilligten Straßenniveau bis zur Schnittlinie der Außenwand mit der Dachhaut und hangoberseitig (Straße auf niedrigerem Niveau) vom bewilligten verglichenen Gelände bis zur Schnittlinie der Außenwand mit der Dachhaut bemessen.
(3) Die Lage der Bemessungsstelle an der Straße befindet sich in der Mitte des geplanten Hauptgebäudes, senkrecht zur Hauptgebäudefront gemessen.
(4) Bei Dächern mit einer Neigung bis 20° wird die Fläche an den beiden Gebäudeseiten bis zur Dachtraufe ( ) und an der Frontseite ( firstseitig) bei nicht abgestuften Gebäuden bis zum Dachfirst () bemessen.
(5) Die Firsthöhe beträgt maximal 8,0 m bei Sattel- und Walmdächern und max. 7,5 m bei Dächern mit einer Neigung bis 20°. Die Firsthöhe wird gemittelt und hangunterseitig (Straße auf höherem Niveau) bezogen auf das bewilligte Straßenniveau und hangoberseitig (Straße auf niedrigerem Niveau) bezogen auf das bewilligte verglichene Gelände gemessen.
(6) Sämtliche Gebäude und Gebäudeteile mit einer Höhe über 5,0 m über dem bewilligten Gelände sind im Bereich der seitlichen Grundstücksgrenzen und der vorderen „5Dm- Baulinie“ zurückzuversetzen oder abzuwalmen, sodass ein Lichteinfallswinkel von 45°, gemessen an der seitlichen Grundstücksgrenze und der vorderen „5,Om-Baulinie“ beginnend in einer Höhe von 5,0 m, entsprechend der unten abgebildeten Skizzen eingehalten wird.
Darstellung des äußeren Rahmens: Beispiel Dachneigung bis 20°
an der seitlichen Grundstücksgrenze
und an der 5,Om-Baulinie:
45,
max. 5,0 m
an der seitlichen max. 5,0 m
Grundstücksgrenze an der seitlichen
und 5,0m-Baulinie Grundstucksgrenze
und 5,Om-Baulinie

Allgemeine Bestimmungen über die äußere Gestaltung der Gebäude (1) Die Gebäude haben dem Gebietscharakterzu entsprechen.
(2) Für Hauptgebäude sind Sattel- und Walmdächer mit einer Dachneigung von 25 bis 45° sowie Dächer mit einer Neigung bis 20° zulässig.
(3) Bei der Farbgebung der Gebäude ist auf die Gesamterscheinung des Straßenraumes Bedacht zu nehmen. Die Verwendung von grellen und glänzenden Farben ist unzulässig.
(4) Als Farbgebung der Dachdeckung sind rote, braune1 graue und schwarze Farben bzw. Materialien zulässig.
(5) Das Anbringen von baubehördlich genehmigungspflichtigen Sonnenkollektoren und Photovoltaikelementen auf Dächern und nach Süden gerichteten Fassadenteilen ist zulässig.
(6) Die Anbringung von Reklamen auf Dächern, Häuserwänden und dergleichen ist untersagt.
(7) Es sind mindestens zwei befestigte Kfz-Stellplätze auf Eigengrund vorzusehen, wovon zumindest einer uneingefriedet zur Straße auszuführen ist.
Weitere Bestimmungen und Vorgaben
(1) Die Erscheinungsform der Häuser darf keine alpine Charakteristik aufweisen.
(2) Gaupen sind in die Dachfläche zu integrieren. Das bedeutet, dass ihre Gesamtlänge nicht mehr als 35 % der Dachtraufenlänge betragen darf.
(3) Straßenseitig ist die Errichtung von Satelliten-, Parabol- und Funkantennen nicht zulässig. Fernsehantennen sind unter Dach, jedenfalls an Stellen, die vom Straßenraum aus nicht einsehbar sind, zu errichten.
(4) Garagen, die an der seitlichen Grundgrenze errichtet werden, dürfen eine Gesamtlänge von 12 m nicht überschreiten und über die rückwärtige Front des Hauptgebäudes max. 4,0 m hinausragen.
(5) Rampen sind straßenseitig nur bis zu einer Neigung von 15 % zulässig.
(6) Geländeanschüttungen sind hangunterseitig (Straße auf höherem Niveau) bis zu maximal 1,0 m und hangoberseitig (Straße auf niedrigerem Niveau) bis zu maximal 0,5 m zulässig.
Für den Gemeinderat:
Die Bürgermeisterin

TOP 13)
Die Bürgermeisterin berichtet, dass sich gemäß Befragung der Jugendlichen der Discobus bewährt hat und es für die Jugendlichen kein Problem darstellt, im Bedarfsfall gemeinsam ein Taxi zu ordern, da in diesem Fall die Taxikosten geteilt werden können. Nach Studium der Aussendungen des Discobusses und des Jugendtaxis teilt sie mit, dass ihre Fraktion gegen die Einführung des Jugendtaxis ist.
Vizebürgermeister Josef Krutzler häTt die Taxischecks für eine gute Idee und teilt mit, dass das Modell Jugendtaxi in einigen Gemeinden zB auch auf Senioren (Seniorentaxi) ausgeweitet wird. Diese Fahrten werden über das gleiche Modell/den gleichen Scheck abgewickelt und abgerechnet. Die genaue Abwicklung und Abrechnung wäre in weiterer Folge noch zu diskutieren. Grundsätzlich spricht sich Vizebürgermeister Josef Krutzler für das Modell Jugendtaxi aus.
GR Viktor Emmer meldet sich zu Wort und betont, dass der Taxischeck eine Ergänzung zum Discobus sein und nicht anstelle des Discobusses eingeführt werden soll. Mit der Einführung des Taxischecks sollte eine Jugendförderung getätigt werden.
GR Mag. Liane Lipovits ist der Ansicht, dass der Taxischeck keine Jugendförderung darstellt. Eine Jugendförderung wäre vielmehr die Förderung einer Busreise zu entsprechenden Jugendveranstaltungen wie zB Theater oder Konzerte. Da sich das Modell Discobus bewährt hat, ist es nicht erforderlich, ein zusätzliches Angebot wie das Jugendtaxi einzuführen, da die Gemeinde bereits sehr viele Maßnahmen im Bereich der Jugendförderung gesetzt hat. Daher spricht sie sich ebenfalls gegen die Einführung des Jugendtaxis aus.
Die Bürgermeisterin stellt daraufhin den Antrag auf Einführung des Taxischecks als
zusätzliches Angebot neben dem Discobus.
Für den Antrag stimmen: Vizebürgermeister Josef Krutzler, Peter Leidl, Kurt Putz, Thomas
Hafner, Wolfgang Heißinger, Viktor Emmer.
Gegen den Antrag stimmen: Bürgermeisterin Klaudia Friedl, Hans Peuker, Manfred Schmidt,
Mag. Andrea Schlaffer, Mag. Liane Lipovits, Thomas Kientzl, Rene Baumgartner, Josef
Aumühlner, Ing. Martin Wolf.
TOP 14)
Dieser Punkt wurde auf Grund eines einstimmigen Gemeinderatsbeschlusses in die Tagesordnung aufgenommen.
Die Bürgermeisterin berichtet, dass Sie letzten Samstag sehr kurzfristig ein schriftliches Ansuchen vom Ratsvikar Johann Neubauer des Pfarrgemeinderates Dörfi kommentarlos erhalten hat. In diesem Schreiben wird um finanzielle Unterstützung für den Ankauf einer elektrischen Kirchenorgel ersucht. Die Orgel sollte nach Möglichkeit bis zum Dörfler Kirtag Ende September aufgestellt werden. Die Gesamtkosten der Orgel belaufen sich auf etwa Euro 25.000,- bis 28.000,-.
Die Bürgermeisterin berichtet weiters, dass für den Ankauf einer Kirchenorgel Euro 4.000,- im Voranschlag 2008 vorgesehen sind. Um den kurzfristigen Ankauf bis zum Dörfler Kirtag zu ermöglichen, schlägt die Bürgermeisterin vor, dass die Höhe der Förderung zunächst zwischen den Dörfler Gemeinderäten abgestimmt und anschließend in einer kurzfristig

einzuberufenden Vorstandssitzung beschlossen wird. Vorweg bittet Sie um Übermittlung eines Kostenvoranschlages.
Über Antrag der Bürgermeisterin beschließt der Gemeinderat einstimmig (mit den Stimmen
aller 15 bei diesem Tagesordnungspunkt anwesenden Mitglieder des Gemeinderates) die
Förderhöhe für die elektrische Kirchenorgel Dörfl nach Abstimmung zwischen den Dörfler
Gemeinderäten an den Gemeindevorstand zu delegieren.
TOP 15)
Amtsleiter Dl Jürgen Hatz berichtet über die Neustrukturierungen in der
Dorferneuerungsstelle der Landesregierung, über die wesentlichen Punkte und
Voraussetzungen für eine umfassende Dorferneuerung sowie über die möglichen
Förderhöhen. Der Gemeinderat kommt zur Ansicht, dass Zwecks Information des
Gemeinderates ein befugter Planer zB im Herbst 2008 die Grundzüge und den Ablauf einer
umfassenden Dorferneuerung erläutern sollte.
Die Bürgermeisterin berichtet, dass die Edlaubachbrücke an der B50 in Dörf! neu errichtet wird, dass die Arbeiten am 07.07.2008 beginnen und voraussichtlich zwei bis drei Monate in Anspruch nehmen.
Vizebürgermeister Josef Krutzler fragt an, ob die Grundstücksbegradigung zum öffentlichen
Weg im Zuge des Bauvorhabens von Herrn Stefan Dorner abgelöst wird. Die
Bürgermeisterin berichtet, dass diese Grundstücksbegradigung flächengleich durchgeführt
wird.
GR Viktor Emmer möchte mit den Kindern der Volksschule ein Spiel des 5V Mattersburg besuchen und fragt an, ob der Bus von der Gemeinde bezahlt werden könnte. Die Gemeinderäte Manfred Schmidt, Mag. Andrea Schlaffer und Kurt Putz erklären, dass auch die Buskosten vom SV Mattersburg getragen werden.
GR Viktor Emmer berichtet weiters, dass er von Leuten angesprochen wurde, dass im Graschitzer Graben ein tiefer Graben ausgehoben wurde und meint, dass aufgrund des Gefährdungspotentials dieser Graben wieder zu verfüllen wäre. Die Bürgermeisterin übergibt das Wort an OR Wolfgang Heißinger. Dieser erläutert, dass dort seit jeher ein Graben besteht. Dieser wurde zusätzlich ausgehoben, um beginnend im Gemeindegebiet von Stoob das Oberflächenwasser zu sammeln und geordnet abzuleiten. Darüber hinaus sollte der Abfluss des Oberflächenwassers durch Staubecken zusätzlich gebremst werden. Diesbezüglich sind jedoch Privatgrundstücke erforderlich. Das vorliegende Grabensystem wurde im Jagdausschuss besprochen und mit den Mitgliedern des Jagdausschusses abgestimmt. Da neben dem Graben auch ein öffentlicher Reitweg verläuft, bittet GR Hans Peuker diesen auch entsprechend zu kennzeichnen.
Ende: 21 Uhr 50

V.g.g.